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Niedersächsisches Kultusministerium unterstützt Schulen mit „Handreichung Sprachförderkonzept“ bei der Integration von Flüchtlingen

Als weiteren Baustein zur Unterstützung von Schulen bei der Integration von Schülerinnen und Schülern ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen hat das Niedersächsische Kultusministerium aktuell die „Handreichung Sprachförderkonzept“ herausgegeben. Sie soll den Schulen dabei helfen, flexible Sprachförderkonzepte zu entwickeln, die den schuleigenen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen entsprechen. Wirksamer Sprachförderung kommt bei der Integration neu nach Deutschland kommender Kinder und Jugendliche eine wesentliche und zukunftsweisende Bedeutung zu.


Die Niedersächsische Landesregierung stellt eine Vielzahl schulischer Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung, darunter Sprachlernklassen, Förderkurse, Förderunterricht oder besondere Sprachförderkonzepte. Den Schulen werden dafür zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Erstellung eines Sprachförderkonzepts. Die Handreichung stellt Funktionen und Entwicklungsschritte eines Sprachförderkonzeptes vor und hilft Schulleitungen und Lehrkräften mit einem Fragenkatalog bei der Konzeptionierung. Es dient als Strukturierungshilfe und Leitfaden. Das Sprachförderkonzept stellt ein bewegliches Instrument dar. Es ist als prozessbegleitend zu verstehen; nicht jede Kategorie muss daher vollständig bearbeitet werden.


Die „Handreichung Sprachförderkonzept“ ist den niedersächsischen Schulen aktuell zugegangen. Sie kann darüber hinaus auf der Homepage des Kultusministeriums www.mk.niedersachsen.de bestellt werden und steht auch zum Download bereit.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2016

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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