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Niedersachsen und Bremen erneuern Vereinbarung zum gegenseitigen Schulbesuch - Heiligenstadt: „Vereinbarung ist Ausdruck der guten Nachbarschaft zwischen Niedersachsen und Bremen“

Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und Bremens Senatorin für Kinder und Bildung, Dr. Claudia Bogedan, haben am 18.09.2017 in Weyhe die neue „Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Gegenseitigkeit des Besuchs öffentlicher Schulen“ unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt, dass niedersächsische und bremische Schülerinnen und Schüler grundsätzlich an den öffentlichen Schulen des jeweiligen anderen Landes aufgenommen werden. Sie tritt mit Wirkung zum 01.08.2018 in Kraft.

„Ich freue mich sehr, dass wir im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler zu einer guten Vereinbarung gekommen sind“, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt anlässlich der Unterzeichnung am (heutigen) Montag. „Die Vereinbarung ist Ausdruck der guten Nachbarschaft zwischen Niedersachsen und Bremen und schafft Sicherheit für die Familien, deren Kinder jenseits der jeweiligen Landesgrenze zur Schule gehen.“

Da deutlich mehr Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen Schulen in Bremen besuchen als umgekehrt, legt die Vereinbarung einen Ausgleichsbetrag fest, den das Land Niedersachsen an die Freie Hansestadt Bremen zahlt. Demnach erhält Bremen zukünftig jährlich eine Pauschale in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro für die Aufnahme niedersächsischer Schülerinnen und Schüler.

Erstmals wurde der Ausgleichsbetrag anhand objektiver statistischer Parameter ermittelt. Zugrunde gelegt wurden die durchschnittlichen Personalausgaben je Schülerin und Schüler für alle Schulformen. Die Berufsschulen im Dualen System wurden in dem Bereich, in dem Teilzeitunterricht erteilt wird, aufgrund der geringeren Personalkosten getrennt berechnet.

„Die Vereinbarung ist ein Erfolg, ich bin mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden. Wir haben erreicht, dass Niedersachsen die Pauschale für Schülerinnen und Schüler, die in Bremen zur Schule gehen, wesentlich erhöht. Es ist der richtige Weg, für die Berechnung Personalkosten zugrunde zu legen und nicht die Kosten für Gebäude. Gerecht ist auch, dass weiterhin eine Schülerzahlen-Dynamik in der Vereinbarung greift. Erhöht oder verringert sich die Schülerzahl um zehn Prozent, so wird auch die Vereinbarung neu verhandelt“, erklärt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.

Die neue Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Schulbesuch wurde seit Herbst 2016 von einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern beider Länder entworfen. Sie ersetzt mit Inkrafttreten die Vorgängervereinbarung aus dem Jahr 1996, nach der Niedersachsen bislang einen Ausgleichsbetrag in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro an die Freie Hansestadt Bremen zahlte.

Zum Stichtag 15.10.2015 besuchten 2.074 niedersächsische Schülerinnen und Schüler öffentliche Schulen in Bremen; 385 bremische Schülerinnen und Schüler besuchten öffentliche Schulen in Niedersachsen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2017

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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