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Neuer Schulfahrtenerlass tritt in Kraft – Heiligenstadt: „Beste Voraussetzungen für Klassenfahrten und Ausflüge in Niedersachsen“

Die Rahmenbedingungen für das Durchführen von Schulfahrten in Niedersachsen werden deutlich verbessert. Kern der zum 1. November 2015 in Kraft tretenden neuen Regelungen im überarbeiteten Schulfahrtenerlass sind höhere Erstattungen bei Übernachtungs- und Nebenkosten und Rechtssicherheit bei der Annahme von Freiplätzen. Außerdem gibt es bereits seit Beginn des laufenden Schuljahres mehr Zeitausgleich für Lehrkräfte bei mehrtägigen Schulfahrten. Gleichzeitig ist vorgesehen, das Schulbudget, aus dem die Schulen unter anderem die Kosten für Klassenfahrten finanzieren, im nächsten Jahr um rund 3,2 Millionen Euro auf rund 108,6 Mio. Euro anzuheben. „Erstmals nach fast zehn Jahren werden die Erstattungsbeträge für Lehrkräfte erhöht und an aktuelle Bedingungen angepasst. Die Obergrenze für Übernachtungskosten wird künftig an die geplante neue niedersächsische Reisekostenverordnung gekoppelt. Lehrkräfte erhalten damit künftig 50 Prozent der allgemeinen Dienstreisekosten – nach gegenwärtigem Planungsstand 40 Euro. Von jeder weiteren Erhöhung der Dienstreisekosten profitieren die Lehrkräfte automatisch. Das sind echte Verbesserungen, mit denen das Land vielen berechtigten Forderungen von Schulen und Lehrkräften nachkommt“, sagt die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Die hier aufgeführten Änderungen sind im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern schulpolitischer Verbände entwickelt worden, worüber ich mich besonders freue.“


Die Obergrenze für Übernachtungskosten wird im neuen Schulfahrtenerlass deutlich angehoben: Lag der erstattungsfähige Betrag für Lehrkräfte pro Übernachtung bei 11 Euro ohne Nachweis bzw. 16,50 Euro mit Nachweis, wird dieser auf 20 Euro ohne Nachweis bzw. 30,00 € mit Nachweis fast verdoppelt. Im Zuge der geplanten niedersächsischen Reisekostenverordnung, deren Entwurf sich aktuell in der Verbandsanhörung befindet, wird der Höchstbetrag voraussichtlich sogar auf 40 Euro pro Übernachtung steigen. Auch die Nebenkostenerstattung wird erhöht: Für Nebenkosten im Rahmen einer Schulfahrt konnten Lehrkräfte bisher fünf Euro pro Tag, maximal 12,50 Euro pro Schulfahrt, gegen Nachweis geltend machen. Die neuen Regelungen sehen 10 Euro pro Tag und höchstens 30 Euro pro Woche ohne Nachweispflicht vor. Die Reisekosten entsprechen damit den Regelungen, wie sie im Bundesreisekostengesetz für Angehörige des öffentlichen Dienstes festgelegt sind.


Zukünftig können Freiplätze und sonstige Vergünstigungen angenommen werden, wenn diese Rabatte transparent gemacht werden. Die Freiplätze oder andere Rabatte sollen dann kostenmindernd auf alle an der Schulfahrt beteiligten Personen umgelegt werden oder können von sonstigen Begleitpersonen, die nicht im Landesdienst stehen, in Anspruch genommen werden. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen, denn bisher gab es hierzu keine Regelung. Hintergrund ist der Umstand, dass Landesbedienstete im Rahmen ihrer Dienstgeschäfte grundsätzlich keine Freiplätze annehmen dürfen. Mit der überarbeiteten Verfahrensweise werden Lehrkräfte vor jeglichem Verdacht der Korruption geschützt. Gleichzeitig können mögliche Freiplätze oder andere Rabatte für eine Schulfahrt genutzt werden.


Seit Beginn des Schuljahres ist zudem die vormalige Deckelung des Ausgleiches für das Durchführen einer mehrtägigen Klassenfahrt von maximal vier Stunden aufgehoben worden. Jeder Lehrkraft wird nun pro Tag eine so genannte „Plus-Stunde“ gutgeschrieben, unabhängig von der Dauer der Schulfahrt. Diese Änderung wurde in der Arbeitszeitverordnung-Schule mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes im Juni 2015 verankert.


Kultusministerin Frauke Heiligenstadt: „Alles in allem haben wir beste Voraussetzungen für Schulfahrten in Niedersachsen.“

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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