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Mittel für DigitalPakt Schule überzeichnet – Kultusministerin Hamburg: „Das neue Verfahren zeigt Wirkung. Die Träger haben noch einmal richtig Tempo gemacht und ausreichend Anträge eingereicht“


Erfolgreicher Endspurt beim DigitalPakt Schule: Die allen niedersächsischen Schulen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 470 Millionen Euro werden nach aktuellem Stand voll ausgeschöpft – das neue Verfahren führt zu ausreichend Anträgen. Eine verlängerte Antragsfrist und ein geändertes Verfahren zur Abschlussrunde hat noch einmal viele Schulträger motiviert, Anträge zu stellen. Das vom Bund aufgelegte Milliarden-Programm zur Digitalisierung der Schulen verlief zunächst schleppend – ausgebremst auch durch die zurückliegende Pandemie.

„Das neue Verfahren hat seine Wirkung gezeigt. Die Schulträger haben noch einmal richtig Tempo gemacht und wir freuen uns darüber, dass die Mittel aus dem DigitalPakt 1 jetzt aufgebraucht und den Schulen nun vollumfänglich zugutekommen werden“, sagt dazu Kultusministerin Julia Willie Hamburg und fügt an: „Besonders erfreulich ist, dass die Fristverlängerung dazu geführt hat, dass tatsächlich auch alle Schulträger von den Mitteln profitieren. Eine große Unwucht durch das anschließende Windhundverfahren ist somit nicht zu befürchten. Die darüberhinausgehenden Anträge im Windhundverfahren zeigen aber natürlich auch, dass der Bedarf nach finanzieller Unterstützung und Ausstattung der Schulen weiterhin groß ist. Wir werden uns jetzt noch einmal verstärkt beim Bund dafür einsetzen, dass möglichst schnell über einen DigitalPakt 2 weitere Mittel fließen, um auch die weitere Ausstattung vornehmen zu können. Wir werden nämlich nicht alle Anträge aus dem Windhundverfahren bedienen können.“

2019 hatte der Bund den DigitalPakt Schule mit einem Gesamtvolumen von rund 5 Mrd. Euro für den Zeitraum von 5 Jahren aufgelegt. Davon stehen Niedersachsen rund 470 Millionen Euro zur Verfügung – abrufbar über Anträge durch die Schulträger.

Die ursprüngliche Antragsfrist endete Mitte Mai. Bis Mitte April waren jedoch erst rund 297 Millionen Euro beantragt und bewilligt worden. Dies entsprach einer Quote von rund 64 Prozent. Zirka 168 Millionen Euro Fördermittel standen noch zur Verfügung.

Um den Mittelabfluss zu beschleunigen, hat Niedersachsens Kultusministerin Hamburg die Antragsfrist zunächst bis zum 30. Juni 2023 verlängert und für den Folgezeitraum das Antragsverfahren geändert: Seit dem 1. Juli 2023 ist das für die Schulträger zunächst festgelegte Budget obsolet. Seit dem 1. Juli konnten alle Schulträger unabhängig der bisher gestellten Förderanträge und Budgets gemäß der bisherigen Richtlinie weitere Anträge stellen. Die jetzt eingehenden Anträge werden nach dem sogenannten Windhundverfahren bearbeitet – also nach Reihenfolge des Eingangs.

Diese Anpassung zeigte Wirkung: In einem beeindruckenden Endspurt haben die bisher zurückhaltenden Schulträger noch rechtzeitig bis zum 30. Juni 2023 ihre ursprünglich reservierten Mittel so umfassend beantragt, dass wider Erwarten nur noch ein kleiner Restbetrag für Anträge aus dem anschließenden Windhundverfahren bleiben dürfte. Mit Stand 30. Juni waren bereits gut 388 Mio. Euro bewilligt – das waren etwa 83 % der zur Verfügung stehenden Summe. Weitere Anträge aus der Fristverlängerungsphase müssen noch bearbeitet werden – die genaue Summe für das Windhundverfahren steht somit noch nicht fest.

„Es ist schon beeindruckend: Unmittelbar nach Ende der Frist sind bereits in der Nacht des 1. Juli die ersten Anträge im jetzigen Windhundverfahren eingegangen,“ bemerkt die Ministerin, „viele Träger haben sich augenscheinlich auf diesen Tag sehr gezielt vorbereitet.“ Allein die Anträge seit dem 1. Juli summieren sich bereits auf mehr als 100 Mio. Euro. Hieraus können mit großer Wahrscheinlichkeit nur die ersten eingegangenen Anträge nach dem „First-Come – First-Serve Prinzip“ berücksichtigt werden. Alle Anträge werden nun schnellstmöglich von der Bewilligungsstelle geprüft und beschieden, damit das Geld schnell in Form einer besseren Digitalausstattung in den Schulen ankommt.

Auch auf der Homepage zur Antragstellung weist das Ministerium auf die Überzeichnung der Mittel hin. Eine Auswertung der Verteilung der Mittel wird zudem über die nächsten Wochen vorgenommen.



Der Verlauf der eingegangenen Anträge nach Antragsvolumen zeigt eine deutliche Steigerung nach Bekanntgabe des geänderten Antragsverfahrens:


Grafik Digitalpakt   Bildrechte: MK
Grafik Digitalpakt Schule

Weitere Infos zum DigitalPakt Schule:

  • Das Land Niedersachsen erhält über den DigitalPakt 470 Millionen Euro vom Bund, hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro
  • Damit stehen insgesamt über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung

  • 90% der Summe gehen per Anträge an die Schulen. Das Schulbudget setzt sich aus zwei Komponenten
    zusammen: einem Schulsockelbetrag nach Schulgröße sowie einem schülerzahlabhängigen Kopfbetrag

  • 10% sind landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten

  • Aus dem DigitalPakt wird vornehmlich eine verbesserte technische Ausstattung – also die digitale Infrastruktur – der Schulen gefördert – also zum Beispiel WLAN, Lernplattformen, digitale Anzeigegeräte.
Portrait einer Frau   Bildrechte: MK-Nds/Brauers

Julia Willie Hamburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.07.2023

Ansprechpartner/in:
Ulrich Schubert

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