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Neue Phase in der Corona-Bekämpfung durch Bund und Länder

„Auch die heutige Videokonferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten war konstruktiv und sinnvoll“, so das Fazit von Stephan Weil.

Die wesentlichen Ergebnisse lauten:

  1. Bund und Länder gehen gemeinsam einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt.

  2. Die verbleibenden Schritte regeln die Länder vor dem Hintergrund landesspezifische Besonderheiten und dem jeweiligen Infektionsgeschehen in eigener Verantwortung.

  3. Die Länder werden sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.

  4. Grundsätzlich ist in der Öffentlichkeit auch weiterhin stets ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.

  5. Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll jedoch der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur alleine oder mit Angehörigen des gleichen Hausstandes, sondern auch mit Personen eines weiteren Haustandes gestattet werden. Dementsprechend ist auch eine Ergänzung der geltenden Verordnung zu erwarten, einschließlich einer Übertragung auf die Gastronomie.

  6. Schulen sollen sukzessive eine Beschulung aller Schülerinnen und Schüler sicherstellen. Dabei sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Gezielte pädagogische Präsenzangebote sollen insbesondere diejenigen Schülerinnen und Schüler erhalten, die besonderen Unterstützungsbedarf haben und beim Lernen zu Hause in den vergangenen Wochen digital oder analog nicht oder nur schwer erreicht werden konnten.

  7. Ab dem 11. Mai soll in allen Bundesländern die flexible Kinder-Notbetreuung fortgeführt und sukzessive erweitert werden.

  8. Jeder und jedem Patienten bzw. Bewohner eines Krankenhauses, eines Pflegeheims, einer Senioren- oder Behinderteneinrichtung sollen zukünftig wiederkehrende Besuche durch eine einzelne definierte Person ermöglicht werden.

  9. Bundesweit sollen alle Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen auch ohne Begrenzungen nach Verkaufsfläche oder Branche wieder öffnen können. Auch der Sport und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird wieder erlaubt.

  10. Die Fortsetzung des Spielbetriebes der 1. und 2. Fußballbundesliga wird für die dort startberechtigten Vereine auf deren Kosten ab der zweiten Maihälfte für vertretbar gehalten.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Für Niedersachsen ergibt sich aus der heutigen Beschlussfassung: Der niedersächsische Weg ist ausdrücklich bestätigt worden. Eine Änderung wird vorgenommen im Hinblick auf die bei uns geltenden Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit einschließlich der sich daraus ergebenden Folgerungen für die Gastronomie. Das entspricht den Bedürfnissen vieler Menschen und ich halte es angesichts der niedrigen Infektionszahlen in Niedersachsen auch für vertretbar. Die befürchtete völlig unterschiedliche Entwicklung zwischen den einzelnen Ländern findet nicht statt. Es handelt sich um eine kluge Vorgehensweise, die die Zuständigkeit der Länder in den einzelnen Bereichen betont und durch ein bundeseinheitliches Controlling begleitet wird.“


»zum Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 6. Mai 2020


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.05.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Kultusministerium
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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