Klarstellung zum Christlichen Religionsunterricht in Niedersachsen
Kultusministerin Hamburg betont christliche Inhalte und Bekenntnisgebundenheit
Statement zur aktuellen Berichterstattung in einigen Medien zum christlichen Religionsunterricht
Ab kommendem Schuljahr führt Niedersachsen mit der katholischen und evangelischen Kirche das neuen Schulfach Christliche Religion ein. Dazu sagt Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg:
„Das neue Fach Christlicher Religionsunterricht in Niedersachsen hat selbstverständlich die christlichen Inhalte, Themen, Handlungsperspektiven und Glaubenserfahrungen in Geschichte und Gegenwart im Fokus und ist bekenntnisgebunden! Anders ist ein christlicher Religionsunterricht auch schlicht nicht denkbar.“
Es ist daher unzutreffend, dass im geplanten neuen Fach Christlicher Religionsunterricht christliche Inhalte an den Rand gedrängt werden soll. Im Gegenteil: Unmissverständlich stellt der Anhörungsentwurf klar, dass das neue Fach Christliche Religion bekenntnisgebunden ist. Und völlig zurecht stellen die beteiligten Kirchen klar, dass die gemeinsamen christlichen Inhalte, Themen, Handlungsperspektiven und Glaubenserfahrungen in Geschichte und Gegenwart im Fokus des Faches stehen werden.
Die evangelischen Landeskirchen und katholischen (Erz-)Bistümer in Niedersachsen haben in Niedersachsen ein wegweisendes Modell des christlichen Religionsunterrichts entwickelt, das bundesweit Beachtung findet. In einem intensiven, gemeinsamen Prozess haben sie sich über diesen ökumenischen Unterricht verständigt, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede in einem von beiden Kirchen gemeinsam getragenen Unterricht an den Schulen zu behandeln.
„Ich bin stolz darauf, dass ich für das Land Niedersachsen mit den Kirchen einen gemeinsamen Vertrag zur Etablierung dieses Unterrichts in Niedersachsen unterschreiben durfte – auch die Fraktionen aus SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie damals auch die FDP haben dieses Vorhaben von Anfang an begrüßt und unterstützt,“ sagt Niedersachsens Kultusministerin. „Die aktuellen Schlagzeilen zum geplanten neuen Religionsunterricht in Niedersachsen verzerren die Tatsachen.“
Hamburg weiter: „Ausgangspunkt und zentraler Inhalt des neuen Fachs sind selbstverständlich die christlichen Traditionen und Grundüberzeugungen wie die vom Menschen als Ebenbild Gottes oder Menschwerdung Gottes in Jesus Christus. Der Unterricht soll die großen christlichen Narrative vermitteln, ebenso wie die Formen christlicher Frömmigkeit (Gebet, Gottesdienst). Zentraler Gegenstand des Unterrichts sind biblische Texte, theologische Traditionen und das Wissen über das Leben engagierter Christinnen und Christen. Ich empfehle jedem, die Kerncurricula zu lesen – der Eindruck, der derzeit in einigen Medien vermittelt wird, stimmt nicht ansatzweise. Die Kerncurricula betrachten christliche Grundwerte und Glaubenssätze und stellen sie insbesondere in der weiterführenden Schule ins Verhältnis zu Grundwerten und Glaubenssätzen anderer Religionen und Weltanschauungen sowie aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskussionen. Es ist bereits heute selbstverständlich, dass wir diese Leistung von unseren Schülerinnen und Schülern erwarten, und dass dies eine Grundlage des Religionsunterrichtes ist.
Ich bedanke mich für die Arbeit der Kommissionen und den Vertretenden der Landeskirche und Bistümer für ihr großartiges Engagement. Bei der Auseinandersetzung mit der biblischen Rede von der Schöpfung geht es selbstverständlich auch um die Auseinandersetzung mit Fragen der nachhaltigen Entwicklung und der Nachhaltigkeit menschlichen Handelns angesichts der Klimakrise. Wer das negiert, reduziert die Inhalte des Unterrichts in unangemessener Weise. Aufgrund der großen auch religiösen Heterogenität der Schülerschaft ist es für den interreligiösen Dialog wichtig, beim Thema der Zehn Gebote (Dekalog) auf die Thora insgesamt, die Halacha, die Fünf Säulen des Islams oder eben auch die Scharia als Beispiele für interreligiöse Perspektiven zu verweisen. Wer aus diesen ernsthaften Überlegungen „Scharia statt Jesus“ macht, diskreditiert den Prozess. Die Kerncurricula werden praxistauglich, alltagsnah und zutiefst christlich gestaltet und den Lehrkräften eine gute Orientierung und Unterstützung sein, um ihren Unterricht zu planen.“
Hintergrund:
Die Inhalte der Anhörfassung der sogenannten Kerncurricula für die Grundschule und den Sekundarbereich I wurden in Kommissionen entwickelt, die vom Land durch Lehrkräfte besetzt wurden ergänzt um Vertreterinnen und Vertreter beider Kirchen. Professorinnen und Professoren der Religionspädagogik haben die Arbeit unterstützt, Experten anderer Konfessionen und Religionen wurden hinzugezogen. Es gab bereits eine erste Anhörung, in deren Folge deutlich wurde, dass eine weitergehende Arbeit stattfinden muss. Das ist angesichts der grundlegenden Arbeit, die in diesem ökumenischen Prozess insgesamt für den Religionsunterricht geleistet wird, auch nachvollziehbar. Die weitere Arbeit wurde seit Spätsommer vergangenen Jahres flankiert aus einem Lenkungskreis bestehend aus den Kirchen und dem Kultusministerium, um hier den Austausch zu intensivieren. Um den Zeitplan einzuhalten, wurden die curricularen Vorgaben in die Anhörung gegeben, parallel wird bereits mit den Kirchen an einzelnen Anpassungen gearbeitet. Dieses Vorgehen war mit den beteiligten Akteuren entsprechend abgestimmt und dezidiert von den Kirchen gewünscht. Wie bei jeder Erstellung von Kerncurricula werden die in einem Beteiligungsverfahren (der Anhörung) vorgebrachten Änderungswünsche anschließend vom Kultusministerium – in diesem Fall auch von den Kirchen – bewertet. Die inhaltliche Freigabe der Kerncurricula erfolgt am Ende des Prozesses nicht allein durch das Kultusministerium, sondern gemeinsam mit den evangelischen Landeskirchen und katholischen (Erz-)Bistümer in Niedersachsen, die ihr Einvernehmen erklären müssen.
KC Grundschule
KC Sek I
https://www.mk.niedersachsen.de/download/226238/20260128_KC_Christliche_Religion_Sekundarbereich_I_Anhoerfassung.pdf.pdf
Zum weiteren Hintergrund:
In Niedersachsen werden verschiedene Querschnittsthemen in allen Kerncurricula mit aufgenommen, so auch in dieses. Dazu zählen beispielsweise die Demokratiebildung, die Vermittlung von Medienkompetenz, die Nutzung digitaler Bildung, Inklusion und zieldifferentes Unterrichten und eben auch Bildung für nachhaltige Entwicklung. Selbstverständlich findet in diesem Unterricht auch die Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Islamfeindlichkeit statt. Das ist insofern keine Abkehr, sondern eine Umsetzung der Standards. Auch im jetzigen KC findet sich die Bildung für nachhaltige Entwicklung wieder. Zugang der Kommission war darüber hinaus die Überlegung, die Fragen, Erfahrungen und Überzeugungen der Schülerinnen und Schüler als Ausgangspunkt zu nehmen (Schülerorientierung) und zu diesem die theologischen, christlichen und religiösen Inhalte zu vermitteln.
Nach Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ist der bekenntnisgebundene Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Die Regelung und Durchführung des Religionsunterrichts sind demnach staatliche Aufgabe, er unterliegt staatlichem Schulrecht und staatlicher Schulaufsicht. Für die inhaltliche Ausgestaltung des neuen Faches Christliche Religion tragen erstmals die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer gemeinsam die Verantwortung (Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG, §§ 124 bis 127 Niedersächsisches Schulgesetz).
Der Kooperation der evangelischen und katholischen Seite liegen eine Vereinbarung der Kirchen untereinander und eine Gemeinsame Erklärung von Land und Kirchen zugrunde, und in den Kommissionen zur Erstellung der Kerncurricula haben kirchliche Vertreterinnen und Vertreter mitgewirkt. Die Kirchen haben gemeinsam mit dem Ministerium entschieden, diese Fassung in die Anhörung zu geben.
Dass das Land zusammen mit den evangelischen Kirchen und katholischen Bistümern einen Religionsunterricht mit ökumenischer Ausrichtung und Offenheit für Angehörige anderer Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen konzipiert hat, ist ein historischer Schritt in der Entwicklung des Religionsunterrichts, und speziell der Religionsdidaktik. Er eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, über Vielfalt und Unterschiede nachzudenken und Respekt sowie Toleranz gegenüber anderen zu entwickeln. Auf diese Weise wird das neue Schulfach einen wichtigen Beitrag zur religiösen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen leisten.
Die staatlichen Kerncurricula sind verfassungsgemäß mit den zuständigen kirchlichen Institutionen abgestimmt, eben den oben genannten evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern in Niedersachsen.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.03.2026
Ansprechpartner/in:
Britta Lüers

