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DigitalPakt Schule: Antragsverfahren zum Digitalpakt online – Tonne: „Wir starten das größte Investitionsprogramm für die digitale Infrastruktur unserer Schulen“


Am (heutigen) Mittwoch startet der DigitalPakt Schule in Niedersachsen in die konkrete Umsetzung: Für die Schulträger ist es jetzt möglich, die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel zu beantragen. Das entsprechende Online-Verfahren zur Beantragung der Fördermittel „N-DiPS“ ist auf der Internetseite digitalpakt.niedersachsen.de freigeschaltet. Kultusminister Tonne: „Ich freue mich, dass wir heute den Startschuss geben für das Antragsverfahren zum Digitalpakt. Wir starten damit das bis dato größte Investitionsprogramm für die digitale Infrastruktur unserer Schulen.“

Antragsberechtigt sind sowohl Träger von kommunalen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, sowie Träger von Schulen, die den Vorschriften des Pflegeberufe-Gesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung unterliegen. Es ist vorgesehen, sowohl über einen „Sockelbetrag“ als auch über einen „Kopfbetrag“ Fördergelder beantragen zu können. Den Sockelbetrag von 30.000 Euro soll es für jede Schule ab einer Anzahl von 60 Schülerinnen und Schülern geben. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren. Kleine Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag. Über den Sockelbetrag hinaus wird es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben (Kopfbetrag). Dieser Betrag wird den Schulträgern anhand der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen. Der entscheidende Vorteil ist, dass jeder Schulträger schon jetzt weiß, wie viel Fördergelder ihm im gesamten Zeitraum bis 2023 zur Verfügung stehen.

„Mir ist wichtig zu betonen, dass es bei der Förderung kein Windhund-Verfahren gibt. Innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 können die Schulträger mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer maximalen Fördersumme stellen“, betonte Tonne.

Über den Digitalpakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung. 90 Prozent der Summe gehen direkt an die Schulen. 10 Prozent der Summe sind landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten.

Den Schulen in Deutschland stehen über den Digitalpakt für die kommenden fünf Jahre insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Förderrichtlinie steht als Download bereit. Weitere Informationen wie eine schulscharfe Übersicht mit den jeweiligen Förderbeträgen der Schulträger können Sie hier online abrufen.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Download

Anlage DigitalPakt Schule

  Anlage DigitalPakt Schule
(PDF, 1,02 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.08.2019

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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