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Bereits rund 1,78 Mio. Euro aus der „BRÜCKE“ zur Zusammenarbeit von Kita und Grundschule bewilligt - Kultusminister Tonne: „Wir wollen den Kindern den bestmöglichen Übergang in die Grundschule ermöglichen“


Rund 1,78 Millionen Euro Fördermittel für Kindertagesstätten aus der Förderrichtlinie „BRÜCKE“ wurden bis jetzt bewilligt. Hiervon konnten 31 Projekte mit 834.000 Euro im Kindergartenjahr 2018/2019 gefördert werden. Für das kommende Kindergartenjahr 2019/2020 wurden bisher 50 Projektanträge mit einem Antragsvolumen von rund 1,3 Mio. Euro gestellt, davon konnten bereits 30 Anträge mit insgesamt 943.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stellt das Land rund zehn Millionen Euro für Projektvorhaben für die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule bereit. „Wir freuen uns, dass bereits so viele kreative Projektanträge gestellt wurden, denn hiermit unterstützen wir die Kindertagesstätten bei der wichtigen Aufgabe, ihren Kindern den bestmöglichen Übergang in die Grundschule zu ermöglichen“, betonte der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Ein gelungener Einstieg in die Grundschule ist die Basis für einen erfolgreichen Bildungsweg mit positiven Lernerlebnissen.“ Hierfür sei es notwendig, dass Kindertageseinrichtung und Grundschule eng miteinander kooperierten und die individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen des einzelnen Kindes berücksichtigten.

Mit der Förderrichtlinie „BRÜCKE“, die seit September 2018 in Kraft ist, werden Maßnahmen mit bis zu 56.000 Euro gefördert, die der Konzeption und Umsetzung durchgängiger bzw. anschlussfähiger Bildungsprozesse und Bildungsangebote dienen. Das Land übernimmt dabei bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die von Kita und Grundschule gemeinsam geplanten Maßnahmen in Form von Projekten dienen der Vorbereitung der Kinder auf ihre Einschulung. Die Zuwendungen beziehen sich jeweils auf ein Projekt innerhalb eines Kindergartenjahres.

Die einzelnen Projekte können sich an verschiedene Zielgruppen richten, wie z. B. Kinder, Eltern und Familien, Kita-Fachkräfte und Grundschullehrkräfte.

Das Programm läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2022. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Träger und Trägerverbände von Kindertagesstätten.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

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Übersicht Anträge Brücke 2019

  Übersicht Anträge Brücke 2019
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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.08.2019

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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