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Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes


Die Niedersächsische Landesregierung stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zu und beschließt den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben sowie den Landtag zu unterrichten.

Der Gesetzentwurf dient insbesondere der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes des Bundes und der weiteren Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Dafür werden die bisherigen schulgesetzlich geregelten Altenpflegeschulen sowie die nicht schulgesetzlich geregelten Kinderkrankenpflegeschulen und Krankenpflegeschulen zusammengeführt. Die neuen Pflegeschulen werden in das Schulgesetz mit einbezogen. Die künftige Schulgeldfreiheit für die Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich wird durch verordnungsrechtliche Regelungen sichergestellt.

Durch die vorgeschlagenen Änderungen der datenschutzrechtlichen Regelungen im Niedersächsischen Schulgesetz soll vor allem eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besonders geschützter personenbezogener Daten geschaffen werden. Solche Daten fallen beispielsweise bei einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an. Ebenso soll die Übermittlung von personenbezogenen Daten von Berufsschulen an die Ausbildungsbetriebe und die berufsständischen Kammern gesetzlich abgesichert werden.

Mit einer weiteren Neuregelung soll ermöglicht werden, dass Schülerinnen und Schüler, die an berufsvorbereitenden Maßnahmen oder Einstiegsqualifikationen nach SGB III teilnehmen, die Berufseinstiegsschule auch in Form von Teilzeitunterricht besuchen können.

An Schulkonferenzen, die ausschließlich eine Schülerin oder einen Schüler betreffen – wie zum Beispiel bei Ordnungsmaßnahmen –, sollen zukünftig nur noch diejenigen Lehrkräfte teilnehmen müssen, die die Schülerin oder den Schüler auch tatsächlich unterrichten. Damit soll eine weitere Entlastung der Lehrkräfte im Schulalltag erreicht werden.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2019

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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