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Abschließende Beratung des Antrags der Fraktion der FDP: „Waldkindergärten flexible Angebote ermöglichen“ (Drs. 18/4861)

Abschließende Beratung des Antrags der Fraktion der FDP: „Waldkindergärten flexible Angebote ermöglichen“ (Drs. 18/4861)




Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

für die frühkindliche Bildung in Niedersachsen sind die pädagogischen Angebote von Wald- und Naturkindergärten zweifelsohne eine große Bereicherung.

Waldkindergärten setzen den Bildungsauftrag ausschließlich in der freien Natur um – und stellen damit ein ganz besonderes Angebot dar.

Ein Waldkindergarten verfügt jedoch über keine festen Räumlichkeiten. In der Regel steht z.B. nur ein Bauwagen als Treffpunkt in den Bring- und Abholzeiten sowie zur Lagerung von Material zur Verfügung.

Diese Rahmenbedingungen erfordern ein besonderes pädagogisches Konzept.

Ich kann sehr gut verstehen, dass Eltern für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf ganztägige Betreuungsangebote angewiesen sind und gleichzeitig auch eine Betreuung ihrer Kinder in der freien Natur wünschen. Genau deshalb reagieren wir auch mit unseren Maßnahmen.

Die Dauer der Betreuung muss aber auch bei schlechter Witterung im Einklang mit dem Kindeswohl stehen.

Vor diesem Hintergrund werden in Waldkindergärten derzeit nur Gruppen mit einer Betreuungszeit von maximal fünf Stunden genehmigt.

Anrede,

wir wollen aber einen verträglichen Schritt weiter gehen:

Im Referentenentwurf des neuen NKiTaG wird daher eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es der Landesregierung erlaubt, in der Durchführungsverordnung zum NKiTaG die Voraussetzungen für die Genehmigung von Waldkindergärten zu konkretisieren. Das Kultusministerium beabsichtigt, den Betreuungsumfang für Waldkindergärten auf sechs Stunden zu erweitern, sofern den dort betreuten Kindern in diesem Zeitraum eine warme Mahlzeit angeboten werden kann. Im Einzelfall – und im Vorgriff auf die beabsichtigte Regelung – kann bei Erfüllung dieser Voraussetzung auch schon jetzt eine Betriebsgenehmigung für eine Waldkindergartengruppe mit einem Betreuungsumfang von sechs Stunden erteilt werden.

Anrede,

die Landesregierung begrüßt ausdrücklich den weiteren Ausbau von Waldkindergärten und gewährleistet daher in diesem Sinne auch weiterhin sowohl die Finanzierung von Betriebskosten als auch die Förderung von Investitionskosten in der gleichen Weise wie bei herkömmlichen Kindergartengruppen auch.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2021

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