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Kultusminister stellt umfassendes Konzept zur Sprachförderung vor

Busemann: Niedersachsen erneut bundesweit vorn


"Wir setzen auf eine umfassende Sprachförderung, die bereits frühzeitig vor der Einschulung in den Kindertagesstätten und Grundschulen beginnt. Während der Grundschulzeit und in den weiterführenden Schulen wird sie dann angemessen fortgesetzt", machte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann bei der Vorstellung der Sprachfördermaßnahmen des Landes im vorschulischen Bereich deutlich. "Sprach- und Lesekompetenz haben in unserem ganzheitlichen Bildungskonzept einen besonderen Stellenwert. Spätestens seit der PISA-Studie wissen wir, dass sie der eigentliche Schlüssel zum Schulerfolg sind. Auch darüber hinaus sichern sie die Teilhabe an den vielfältigen Informations- und Bildungsmöglichkeiten unserer modernen Gesellschaft", betonte der Minister.

Mit insgesamt 7,9 Millionen Euro fördert das Land die Beschäftigung zusätzlicher Fachkräfte zur Sprachförderung in den 252 Kindertagesstätten, in denen mehr als 40 Prozent der Kinder aus zugewanderten Familien oder Bevölkerungsgruppen mit Sprachproblemen stammen. Eine ergänzende Fortbildungsoffensive erfasse auch die Einrichtungen, die unterhalb dieser Grenze liegen. "Zusätzliche Unterrichtsstunden im Umfang von 280 Lehrerstellen werden den Grundschulen ab 1. Februar 2004 zur Verfügung stehen. Damit erhalten flächendeckend die Kinder, bei denen Bedarf festgestellt wird, bereits ein halbes Jahr vor Beginn ihrer Schulzeit verpflichtenden Sprachförderunterricht. Als erstes Bundesland setzt Niedersachsen ein landesweit einheitliches und verbindliches Verfahren zur Feststellung des Sprachstands der Kinder vor der Einschulung ein, " erläuterte Busemann. Ebenfalls als bisher einziges Bundesland habe Niedersachsen dafür didaktisch-methodische Empfehlungen erarbeitet, die auch das Interesse anderer Länder finden. "Damit", so Busemann weiter, "liegen wir erneut bundesweit vorn".

In allen niedersächsischen Schulen sei Sprachförderung ein Unterrichtsprinzip, das in jeder Unterrichtsstunde und in jedem Fach berücksichtigt werde. Dies gelte auch für die sonderpädagogische Förderung. "Mit Förderklassen ab zehn Schülerinnen und Schülern, wenn die Deutschkenntnisse für die Regelklassen noch nicht ausreichen, Intensivkursen und zusätzlichem Förderunterricht in Regelklassen für Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der deutschen Sprache und besonderen Förderkonzepten halten wir eine Vielzahl von Angeboten vor", bekräftigte Busemann und machte auf die vom Kultusministerium aufgelegte neue Broschüre "Sprachförderung in Schule und Kindergarten" aufmerksam. Sie werde in den nächsten Tagen an alle Kindertageseinrichtungen und Grundschulen verteilt. Der zusammenfassende Überblick über die Sprachfördermaßnahmen des Landes kann auch von interessierten Eltern im Niedersächsischen Kultusministerium (Fax-Nr.: 0511/ 120-7450 oder per E-Mail: bibliothek@mk.niedersachsen.de) angefordert oder im Internet unter www.mk.niedersachsen.de abgerufen werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

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