Anhörungsverfahren Erlass „Talentschulen des Sports“
Der Erlass regelt das Zertifizierungsverfahren für Talentschulen des Sports.
Talentschulen des Sports in Niedersachsen sind Schulen, die den Leistungsgedanken des Sports aktiv unterstützen und sportliche Talente fördern.
Grundlage der Zertifizierung ist die Kooperationsvereinbarung Leistungssportförderung und Schule in Niedersachsen zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium und dem LandesSportBund Niedersachsen e.V. vom 18.08.2017.
Bewerben können sich in erster Linie Grundschulen, welche einen leistungssportlichen Schwerpunkt setzen möchten. Dies setzt die Bereitschaft zur Sichtung und Förderung motorisch begabter Schülerinnen und Schüler und die Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport sowie mit schulexternen Talentscouts voraus.
Um junge sportliche Talente nachhaltig auf ihrem Weg in den Leistungssport unterstützen zu können, ist die Anbindung an das leistungssportliche Wettkampfsystem durch die Kooperation mit höherklassig spielenden Vereinen eine wichtige Voraussetzung.
Die Neufassung berücksichtigt u. a. eine sprachliche und strukturelle Schärfung sowie eine einheitliche Schreibweise. Zudem wurde eine klare Schwerpunktsetzung vorgenommen, um den Erlass anhand praktischer Erfahrungen stärker praxisorientiert und anwendungsnah zu gestalten.
Das sechswöchige Anhörungsverfahren endet am 24.02.2026.