Erlass Einrichtung von Klassenräten Anhörungsfassung
Anhörungsverfahren Erlass „Einrichtung von Klassenräten an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in den Schuljahrgängen 1-10“
Es ist geplant, Klassenräte als Instrument zur Demokratiebildung an niedersächsischen Schulen verpflichtend einzuführen. Mit dem Erlass, der hier in der Entwurfsfassung vorliegt, soll die verbindliche Einführung von Klassenräten in den Jahrgängen 1 bis 10 an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen geregelt werden.
Der Entwurf sieht u.a. vor, dass alle allgemeinbildenden Schulen zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 Klassenräte in mindestens einer Jahrgangsstufe in allen Klassen verbindlich einführen. Zum Schuljahr 2027/2028 sind Klassenräte in allen Jahrgangsstufen und Klassen bis einschließlich Jahrgang 10 einzuführen.
Ziel ist es, die schulische Demokratiebildung und die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern zu stärken. Der Klassenrat bietet als regelmäßig stattfindendes Gremium einen strukturierten Rahmen für den Austausch innerhalb der Klassenschülerschaft und sichert institutionell die dauerhafte, direkte Beteiligung aller Schülerinnen und Schüler. Er unterstützt die Entwicklung demokratischer Kompetenzen, stärkt die Verantwortungsübernahme der Schülerinnen und Schüler und trägt zur Förderung einer wertschätzenden Kommunikations- und Konfliktkultur bei.
Das Anhörungsverfahren beginnt am 26.03.2026 und endet am 21.05.2026. Stellungnahmen können unter referat23@mk.niedersachsen.de abgegeben werden.

