Die Arbeit in der Ganztagsschule – ein pädagogisch-rechtlicher Rahmen für alle Schulformen
Ziele und Grundgedanke
Die Ganztagsschule erfüllt den Bildungs- und Erziehungsauftrag des Niedersächsischen Schulgesetzes und bietet ein ganzheitliches Bildungsangebot. Sie verbindet Unterricht und außerunterrichtliche Angebote zu einer pädagogischen Einheit und schafft Raum für individuelle Förderung, soziale Teilhabe und altersgerechte Partizipation.
Die Ganztagsschule erweitert ihr Bildungsangebot durch die Kooperation mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern. Sie öffnet sich zum sozialen, kulturellen und betrieblichen Umfeld und bezieht außerschulische Lernorte in das Ganztagsschulkonzept ein.
Damit wird deutlich: Die Erlasse verstehen sich nicht als reine Regelwerke zur Organisation, sondern als pädagogischer und rechtlicher Handlungsrahmen für qualitativ hochwertige Ganztagsbildung.
Was ist neu?
Im Zuge der aktuellen Überarbeitung wurde der bisherige RdErl. in zwei eigenständige Erlasse geteilt. Diese Trennung dient der besseren Übersichtlichkeit und erleichtert die Anwendung: Während der erste Teil weiterhin die pädagogischen und organisatorischen Grundlagen der Ganztagsschule regelt, widmet sich der zweite Teil ausschließlich der Vertragsgestaltung mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern. Zwei der jetzt verbindlich geregelten Neuerungen sind bereits zuvor im Rahmen von Vorgriffs Erlässen in Kraft getreten und werden hier lediglich nachvollzogen. Das betrifft zum einen die Möglichkeit der Regelung flexibler Abholzeiten und zum anderen den Wegfall der Verpflichtung zur Gemeinnützigkeit bei Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern im Ganztag.
Die neue Struktur erleichtert Schulen und Eltern die Orientierung: Pädagogische Fragen werden von organisatorisch-rechtlichen Aspekten getrennt, sodass beide Bereiche eigenständig und nachvollziehbar geregelt sind.
Der sogenannte pädagogische Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ stärkt den Bildungs- und Erziehungsauftrag und richtet die pädagogische Arbeit konsequent an den individuellen Lebens- und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler aus. Kinder mit Beeinträchtigungen sowie die Erweiterung des Bildungsauftrags um erzieherische Anteile werden stärker berücksichtigt. Die Vielfalt der außerunterrichtlichen Angebote wird ausgebaut: Neben kultureller Bildung werden auch politische, digitale und religiöse Bildung sowie Angebote zur Demokratiebildung und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung aufgegriffen. Damit vollziehen wir die Realität an Ihren Schulen nach. Auch die Mittagsverpflegung erfährt eine Ausdifferenzierung – das Mittagessen soll in der Regel warm sein, sich an den „DGE-Qualitätsstandards für die Ernährung an Schulen“, orientieren und als pädagogisch gestalteter Bestandteil des Schultages umgesetzt werden. Die Hausaufgabenregelung wird flexibler: Statt starrer „angeleiteter Übungszeiten“ können Schulen unterschiedliche Formen selbstständigen Arbeitens verankern. Darüber hinaus wird die Kooperation mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern sowie die altersgerechte Partizipation der Schülerinnen und Schüler stärker betont, um die Ganztagsschule als offenen und vernetzten Lernort weiterzuentwickeln, den Kinder und Jugendliche in ihrem Sinne mitgestalten können.
Der sogenannte vertragsrechtliche Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule – Verträge mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern“ enthält die aus dem bisherigen Erlass ausgegliederten und im Zuge der Neufassung aktualisierten Regelungen zu vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten für außerunterrichtliche Angebote außerschulischer Partnerinnen und Partner in der Ganztagsschule. Neben Regelungen zu den bekannten und im Wesentlichen unveränderten vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten für außerunterrichtliche Angebote finden Schulen dort künftig auch alle weiteren mit der Vertragsgestaltung zusammenhängenden Regelungen des bisherigen Erlasses übersichtlich zusammengestellt.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für die Schulen bedeutet die Novellierung vor allem mehr Klarheit und zugleich Gestaltungsspielräume. Jede Schule entwickelt ihr Ganztagsschulkonzept eigenverantwortlich und legt darin die Organisationsform fest – ob offen, teilgebunden oder voll gebunden. Die Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten bleibt ein zentrales Qualitätsmerkmal, ebenso wie die pädagogisch sinnvolle Rhythmisierung des Schultages. Kooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern, Trägern der Jugendhilfe sowie Kultur- und Sportverbänden sind ausdrücklich erwünscht und sollen das Bildungsangebot erweitern. Die neuen Regelungen zu flexiblen Abholzeiten und vielfältigen Angeboten erleichtern die Anpassung an die Bedürfnisse von Familien und Schülerinnen und Schülern. Der Erlass schafft den pädagogischen und rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Schulen eigenverantwortlich handeln und ihre Konzepte an die lokalen Bedingungen und Bedarfe anpassen können.
Fazit: Die Erlasse „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ und „Die Arbeit in der Ganztagsschule – Verträge mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern“ stärken die Ganztagsschule als inklusiven, partizipativen und vielfältigen Bildungsraum für alle Schulformen. Sie geben Orientierung, ohne die notwendige Flexibilität für die Praxis einzuschränken.
Materialien zur Umsetzung des Erlasses finden Interessierte im Bildungsportal Niedersachsen.
Hier die Erlasse zum Downloaden: