Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen



Der neue Erlass „Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“

Mit dem neuen Erlass „Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“ (BO) wird die schulische Begleitung junger Menschen in ihrem Prozess der Beruflichen Orientierung entscheidend gestärkt und weiterentwickelt. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler noch besser dabei zu unterstützen, ihren individuellen Weg in Ausbildung, Studium und Beruf eigenverantwortlich und erfolgreich zu gestalten.

Der neue Erlass knüpft an die bewährten Grundlagen des bisherigen Erlasses zur „Beruflichen Orientierung (BO) an allgemeinbildenden Schulen“ aus dem Jahr 2018 an und führt diese konsequent fort. Hervorzuheben ist an dieser Stelle: In einem intensiven Evaluationsprozess unter Mitwirkung aller an der BO beteiligten Partnerinnen und Partner inklusive Verbände aus dem Bildungsbereich und Berufspraxis wurden zentrale Entwicklungsfelder identifiziert und in Werkstattgesprächen vertiefend diskutiert. Auf dieser Basis wurde der Erlass umfassend weiterentwickelt und nach dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren abschließend überarbeitet.

Qualität sichern, Flexibilität ermöglichen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Begleitung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in allen Schulformen der Sekundarbereiche I und II. Darüber hinaus wird die Berufliche Orientierung mit dem neuen Erlass nun auch in den vollzeitschulischen Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen strukturiert fortgeführt. Anknüpfend an den jeweiligen Stand im persönlichen Berufsfindungsprozess sowie den individuell erforderlichen Unterstützungsbedarf erhalten die Schülerinnen und Schüler dieser Bildungsgänge weiterführende berufsorientierende Angebote. Darüber hinaus enthält der Erlass besondere Hinweise zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Durch die Verknüpfung von Qualitätssicherung und Flexibilität schafft der Erlass einen verbindlichen Rahmen für die schulische Qualitätsentwicklung und eröffnet zugleich erweiterte Handlungsspielräume für die eigenverantwortliche Gestaltung der BO-Maßnahmen. Schulen können ihre Konzepte und Prozesse noch gezielter auf schulformspezifische Anforderungen und regionale Gegebenheiten abstimmen. Klare Zuständigkeiten in den Schulen sowie verstärkte Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung tragen zusätzlich zur Koordinierung und Weiterentwicklung der BO-Prozesse bei.

Praxisorientierte Maßnahmen nehmen im neuen BO-Erlass einen besonderen Stellenwert ein:

  • Die in den Schulen des Sekundarbereichs I vorgesehenen 30 bis 60 BO-Tage werden fortgeführt.
  • An Schulen mit Sekundarbereich I und II (Gymnasien und Gesamtschulen) wird die Zahl der BO-Tage von 25 auf 35 erhöht. Zusätzlich wird ergänzend zum Praktikum im 11. Jahrgang ein weiteres Praktikum im Sekundarbereich I eingeführt. Insgesamt werden die Praktikumsformate flexibilisiert und individueller gestaltbar.
  • Die Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken zwischen allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie mit externen Partnerinnen und Partnern – etwa den Agenturen für Arbeit, Jugendberufsagenturen oder Betrieben und Einrichtungen vor Ort – wird weiter intensiviert.

Mit den aktuellen Weiterentwicklungen soll die Berufliche Orientierung in Niedersachsen noch zukunftsgerichteter, praxisnäher und wirksamer gestaltet werden, um alle jungen Menschen bestmöglich auf ihrem Weg in Ausbildung, Studium und Beruf zu unterstützen.

 

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Ulrich Schubert

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln