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Vertragsgestaltung an Ganztagsschulen
Althusmann: „Ganztagsangebote werden dauerhaft abgesichert – flexibler Personaleinsatz bleibt aber möglich“
Um die Schulen umfassend zu informieren, hat die Niedersächsische Landesschulbehörde in Abstimmung mit dem Kultusministerium die den Ganztagsschulen zur Verfügung gestellten „Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten“ überarbeitet und ergänzt. Dabei wurden auch Hinweise der Landesweiten Bezüge- und Versorgungsstelle der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD – LBV) sowie Hinweise der Deutschen Rentenversicherung aufgenommen. „Das neue Beratungsteam in der Niedersächsischen Landesschulbehörde hat die Schulen bei der Vertragsgestaltung im Ganztagsbereich in den vergangenen Monaten eng beraten und unterstützt. Es zeigt sich, dass unsere Entscheidung, einen Genehmigungsvorbehalt für Dienstverträge einzuführen, sinnvoll war und zu größerer Rechtssicherheit auf Seiten der Schulleitungen beigetragen hat. Die von den Schulen neu geschlossenen Verträge verteilen sich zu einem Viertel auf Arbeitsverträge und zu drei Vierteln auf Dienstverträge“, sagte der Kultusminister, der am Vormittag auch den Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtags über den aktuellen Stand und die Neuerungen unterrichtete.
Um die Handhabung der Verträge durch die Schulen und die Handlungssicherheit weiter zu verbessern, werde die Niedersächsische Landesschulbehörde zudem Ende Mai eine umfangreiche Schulungsmaßnahme starten, mit der alle Ganztagsschulen erreicht würden. Mit Blick auf mögliche höhere Kosten für einzelne Schulen werden die Schulleitungen angehalten, der Niedersächsischen Landesschulbehörde Aufstockungsanträge vorzulegen, sofern sich aus der Umstellung auf Arbeitsverträge ein Budgetproblem ergibt. Landesweit liegen zurzeit rund 25 Anträge von Schulen vor, die jetzt zügig von der Landesschulbehörde abgearbeitet werden.
Der Minister präsentierte dem Kultusausschuss darüber hinaus den Abschlussbericht einer internen Arbeitsgruppe, die die Entwicklung im Ganztagsschulbereich seit 2002 aufgearbeitet hat. Die AG bestand aus drei Verwaltungsexperten aus MF, MK und Landesschulbehörde. Ihr wurden alle im MK verfügbaren Akten zum Thema Ganztagsschule zur Verfügung gestellt; zudem wurden die Grundsatzvorgänge des Dezernats für Lehrerpersonalien der Landesschulbehörde hinzugezogen.
Kultusminister Althusmann: „Die AG hat erkannt, dass Anlass für die Änderungen des Ganztagserlasses im Jahr 2004 die Notwendigkeit der Verteilung begrenzter Mittel in einem aufwachsenden Ganztagsbereich war. Offenbar hat man auf der Verwaltungsseite aber die Verwaltungskompetenz der Schulen und die Beratungsnotwendigkeiten zunächst unterschätzt. Der Bericht kommt allerdings zu dem Schluss, dass das Kultusministerium insbesondere in den letzten Monaten mit den entstandenen Problemen im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung umsichtig umgegangen ist und die nun gefundenen Wege zukunftsweisend sind.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.05.2011
Ansprechpartner/in:
Corinna Fischer
Nds. Kultusministerium
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7160
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