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Abiturprüfung

Am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase wird die Abiturprüfung abgelegt. Für die schriftliche Prüfung werden in den meisten Fächern von der obersten Schulbehörde auf der Basis der Lehrpläne (Kerncurricula oder Rahmenrichtlinien), der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife, der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung und der fachbezogenen Hinweise landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt (Zentralabitur); in wenigen Fächern erfolgt die Aufgabenstellung dezentral. Mit der bestandenen Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben.

Rechtsgrundlagen:

  • Verordnung und Ergänzende Bestimmungen über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK und EB-AVO-GOBAK)
  • Erlass "Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung"
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