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Eigenverantwortliche Schule

Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule 2007 haben die Schulen erweiterte Freiräume und Verantwortungen in pädagogischen, organisatorischen, personellen und fiskalischen Bereichen erhalten. Im Rahmen der aus der staatlichen Verantwortung resultierenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften agieren die Schulen eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, in der Erziehung sowie der Ausgestaltung der schulischen Prozesse. Die kontinuierliche und nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihrer Arbeit ist fester Bestandteil der Eigenverantwortung.
Die schulischen Akteure werden als maßgebliche Träger der Schulentwicklung gesehen, die mindestens alle zwei Jahre den Erfolg ihrer Arbeit überprüfen und bewerten (§ 32 Absätze 2 und 3 NSchG). Dahinter steht das Verständnis von Schule als pädagogischer und organisatorischer Handlungseinheit, in der sich alle aktiv mit der Arbeit in einem systematischen Verständigungsprozess auseinandersetzen und abgestimmte Maßnahmen ergriffen werden, wenn Ergebnisse weniger zufriedenstellend sind oder Rahmenbedingungen sich verändern (kontinuierlicher Verbesserungsprozess). Zur regelmäßigen Überprüfung des Erfolges der schulischen Arbeit ist ein "Portal für interne Evaluation" eingerichtet, das bei der Planung und Realisierung von internen Evaluationen in der Schule unterstützt.
Die Verständigung auf gemeinsame Grundsätze und auf ein gemeinsames Werteverständnis aller Beteiligten, die angestrebten Ziele und vereinbarten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung werden im Schulprogramm offengelegt.
An den schulischen Entscheidungsprozessen sind Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler verantwortlich im Schulvorstand beteiligt. Gemeinsam mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte gestalten die Beteiligten die Qualitätsentwicklung der Schule.

Rechliche Grundlagen:

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