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Begabungsförderung

Besondere Begabungen erkennen und fördern


Junge Menschen unterscheiden sich in ihren Begabungen und Fähigkeiten, in ihren Interessen und Neigungen. Der beste Bildungsweg für jede Schülerin und jeden Schüler ist derjenige, der die spezifische Leistungsfähigkeit optimal zur Entfaltung bringt. Die Niedersächsische Landesregierung hat ein differenziertes und nahezu flächendeckendes Angebot zur schulischen Begabungsförderung aufgebaut. Damit wird der Zielsetzung einer besonderen Förderung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungenentsprochen, wie sie das Niedersächsische Schulgesetz formuliert (§ 54 Abs. 1 NSchG).

Schulen haben sich regional und schullaufbahnbezogen gem. § 25 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Kooperationsverbünden zusammengeschlossen. Dabei stellen Grundschulen und weiterführende Schulen durch gemeinsame Konzepte sicher, dass besondere Begabungen früh- und rechtzeitig erkannt, individuell gefördert und umfassend integriert werden. Das Land unterstützt die beteiligten Schulen mit zusätzlichen Ressourcen.

Aufbau und Entwicklung von Kooperationsverbünden der Schulen im Sinne einer Vernetzung werden durch das Beratungs- und Fortbildungsangebot der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung und des Niedersächsischen Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) unterstützt.

Seit 2018 engagiert sich Niedersachsen in der auf zehn Jahre angelegten gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler (LemaS).


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