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Kultusminister legt neuen Erlass vor

Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen Busemann: „Rechenschwierigkeiten werden erstmals berücksichtigt“


Erstmals werden die Rechenschwierigkeiten berücksichtigt", stellte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute in Hannover fest.

"Lese- und Rechtschreibschwächen können auf dieser Basis in allen Fächern einschließlich der Fremdsprachen bis zum Ende des Sekundarbereichs I berücksichtigt werden. Ebenso sind Probleme beim Rechnen nicht mehr ausschließlich im Mathematikunterricht bedeutsam", hob Busemann hervor. Die Lehrkräfte könnten betroffenen Schülerinnen und Schülern Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs gewähren, die durch den Erlass abgesichert seien. "Das können zum Beispiel veränderte Aufgabenstellungen sein oder auch die Benutzung technischer Hilfsmittel wie Computerprogramme mit Rechtschreibprüfung oder ähnliches", erläuterte der Kultusminister. Dies sei unabhängig von der Vorlage ärztlicher oder psychologischer Gutachten. "Alle Schülerinnen und Schüler mit Problemen beim Lesen, Schreiben oder Rechnen sollen gefördert werden. Das gehört zur pädagogischen Verantwortung von Schule und kann deshalb nicht von medizinischen Kategorien abhängen", machte Busemann deutlich. In der allgemeinen Förderung habe Binnendifferenzierung den Vorrang, besondere Förderung könne im Rahmen des Förderkonzepts der jeweiligen Schule allerdings auch durch klassen- oder sogar jahrgangsübergreifende Maßnahmen erfolgen.

"Zum pädagogischen Umgang mit Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwächen gehört es, dass in begründeten Ausnahmefällen die Benotung ausgesetzt werden kann", so Busemann abschließend.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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