Integrierte Gesamtschule (IGS)
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrganges unterrichtet, die IGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden.
Die IGS vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.
Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu Abschlüssen, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Die allgemeine Hochschulreife wird nach dreizehn Schuljahren erworben.
Im 5. bis 10. Schuljahrgang der IGS unterrichten Lehrkräfte der verschiedenen Lehrämter; im 11. bis 13. Schuljahrgang unterrichten im Regelfall Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien.
Die Struktur der IGS im Sekundarbereich I
Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden, am gemeinsamen Unterricht in mehreren Fächern und am gemeinsamen Schulleben teilnehmen.
Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf mindestens zwei Anspruchsebenen in Mathematik und Englisch ab 7., in Deutsch ab 8. und in den Naturwissenschaften spätestens ab 9. Schuljahrgang durchgeführt.
Ziele, Inhalte und Methoden für dem Unterricht an der IGS sind durch fachbezogene Kerncurricula bestimmt. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium.
Kooperative Gesamtschule (KGS)
In der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule (KGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. (bis 2011: 5. bis 13.), in der nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschule des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet (§ 12 Abs. 1 NSchG); die KGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden. Die KGS umfasst den Hauptschul-, den Realschul- sowie den Gymnasialzweig und ggf. die gymnasiale Oberstufe.
Die KGS vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.
Die KGS ist eine Schule; Gesamtkonferenz, Schulleitung, Kollegium, Eltern- und Schülervertretung sowie Fachbereichs- bzw. Fachkonferenzen wirken in der Schule gemeinsam.
Arbeitsweise der Kooperativen Gesamtschule im Sekundarbereich I
Der Unterricht findet in der KGS überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden statt; auf Antrag des Schulträgers oder der Schule im Einvernehmen mit dem Schulträger kann von der Schulbehörde genehmigt werden, dass sich die KGS auch nach Schuljahrgängen gliedert.
Für den Fachunterricht im schulzweigspezifischen Unterricht der KGS gelten die Kerncurricula der jeweiligen Schulform. Der Lehrplan im schulzweigübergreifenden Unterricht orientiert sich an den Kerncurricula der entsprechenden weiterführenden Schulformen im Sekundarbereich I oder der Integrierten Gesamtschule.
Neben der Differenzierung durch den Unterricht in den Schulzweigen oder in schulformspezifischen Lerngruppen gibt es an der KGS weitere Formen der äußeren Differenzierung, wie sie auch für Hauptschule, Realschule und Gymnasium vorgesehen sind. Eine besondere Möglichkeit besteht in der Teilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler bei entsprechender Leistungsfähigkeit in Mathematik, Englisch, Deutsch, Naturwissenschaften und in der zwei-ten Fremdsprache am schulzweig- oder schulformspezifischen Unterricht des "höheren" Schulzweiges oder der "höheren" Schulform.
An der KGS können die Schülerinnen und Schüler dieselben Abschlüsse erwerben wie an Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium. Für den Bildungsgang und die Ab-schlussbedingungen gelten die Vorschriften der entsprechenden Schulformen.
An der nach Schulzweigen gegliederten KGS wird die allgemeine Hochschulreife nach zwölf, an der nach Schuljahrgängen gegliederten KGS nach dreizehn Schuljahren vergeben. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium.
Rechtsgrundlagen für IGS:
Runderlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)"
Erlass "Rahmenrichtlinien für die Integrierte Gesamtschule"
Rechtsgrundlagen für KGS:
Runderlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS)"
Erlass "Rahmenrichtlinien für die Hauptschule, für die Realschule und für den Sekundarbereich I des Gymnasiums"