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Niedersachsen macht Schule - Niedersachsen machen Schule
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Erlass "Sonderpädagogische Förderung"
PDF, 188 KB
Aufsatz zur Neuregelung der Ssnderpädagogischen Förderung in Niedersachsen von Dr. Peter Wachtel
PDF, 86 KB
Verordnung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
DOC, 22 KB
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
DOC, 49 KB
Aufsatz zum Nachteilsausgleich in der Schule von Dr. Ulrike Behrens und Dr. Peter Wachtel
PDF, 25 KB
Erlass "Zeugnisse"
DOC, 76 KB
Lesefassung Verordnung "Versetzungen"
PDF, 69 KB
Erlass "Versetzungen"
PDF, 53 KB
Verordnung "Abschlüsse Sek. I"
DOC, 50 KB
Erlass "Abschlüsse Sek. I"
DOC, 31 KB
Faltblatt "Sonderpädagogische Förderung"
PDF, 238 KB
Förderschule

Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Grundlage für sonderpädagogische Förderung ist das Vorliegen eines individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei den Kindern und Jugendlichen angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Dabei können auch therapeutische und soziale Hilfen weiterer außerschulischer Maßnahmeträger notwendig sein.

Sonderpädagogische Förderung findet in Niedersachsen traditionell in Förderschulen statt. Auf der Grundlage des Gutachtens der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Ordnung des Sonderschulwesens von 1960 und auf der Grundlage der Empfehlung der KMK von 1972 zur Ordnung des Sonderschulwesens wurde ein nach Typen differenziertes Sonderschulwesen auf- und ausgebaut.

Die unterschiedlichen Förderschultypen ergeben sich aus der Überzeugung der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten und orientieren sich an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen ihrer Schülerinnen und Schüler.

Förderschulen können geführt werden als:

  • Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,

  • Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung,

  • Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose),

  • Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung,

  • Förderschule Schwerpunkt Lernen,

  • Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde),

  • Förderschule Schwerpunkt Sprache,

  • Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde).

Förderschulen als Sonderpädagogische Förderzentren

Das niedersächsische Schulgesetz bestimmt seit 1993, dass die Förderschulen nicht nur für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zuständig sind, die wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen oder wegen einer Beeinträchtigung ihres sozialen Verhaltens nicht in einer allgemeinen Schule gefördert werden können. Die Förderschule ist zugleich Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die andere Schulformen besuchen (§ 14 Abs. 4 NSchG). Sie unterstützt als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege. Dies geschieht durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, in Einzelfällen auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.

Im Zusammenhang mit einer Förderschule als Förderzentrum werden Regionale Konzepte entwickelt und umgesetzt.

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