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Eigenverantwortliche Schulen erfordern Neuorganisation der Personalvertretung

DGB und Landesregierung wollen gemeinsam Konzepte für Personalratsarbeit entwickeln


Der DGB und das Kultusministerium sind sich in der Bedeutung der Personalratsarbeit im schulischen Bereich einig. "Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass sich die Arbeit der Personalvertretungen bewährt hat und fortgeführt werden muss", erklärte heute der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann gemeinsam mit dem niedersächsischen DGB-Vorsitzenden Hartmut Tölle. Die schrittweise Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse an die jetzt eigenverantwortlichen Schulen und die damit einhergehenden Veränderungen im Aufgabenbestand der Landesschulbehörde erforderten jedoch auch schrittweise Veränderungen in der Arbeit der Personalvertretungen. "Wir wollen im Laufe der nächsten Legislaturperiode nach den Personalratswahlen im Frühjahr 2008 in Ruhe gemeinsam Konzepte entwickeln, wie die Personalratsarbeit den schulischen Veränderungen angepasst werden kann, um ihre Effizienz zum Wohle der Arbeit der Schulen – und das schließt auch die Zufriedenheit der in ihr Arbeitenden ein – noch zu steigern", sagte Tölle. Die Ressourcen dafür stünden im derzeitigen Umfang weiterhin zur Verfügung, betonte Busemann.

Busemann und Tölle haben sich auch bereits auf einige Eckpunkte verständigt, die als Grundlage für die zukünftige politische Diskussion gedacht sind. So sollten zukünftige Veränderungen des Personalvertretungsgesetzes, die den Schulbereich betreffen, noch nicht die Personalrats-Wahlperiode 2008 bis 2012 betreffen. Da mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule aber auch eine Verlagerung der Zuständigkeit von Personalvertretungen in die Schulen verbunden ist, soll geprüft werden, inwieweit die derzeitigen Schulbezirkspersonalräte zukünftig entsprechende Beratungsaufgaben für die Schulpersonalräte wahrnehmen könnten. DGB und Kultusministerium wollen die dafür notwendige Beschreibung von Aufgaben und Rahmenbedingungen in einer Vereinbarung festlegen. Diese könnte wichtige Impulse für eine spätere Änderung des Personalvertretungsgesetzes geben. Tölle und Busemann vereinbarten eine Fortsetzung der Gespräche mit dem Ziel, ab 2012 die Struktur und die Aufgaben der heutigen Schulbezirkspersonalräte an die Struktur und Aufgaben der Landesschulbehörde anzupassen. Dabei gehen beide davon aus, dass es angesichts der einer einheitlichen Landesschulbehörde statt bisher vier Schulbezirkspersonalräten zukünftig nur einen einheitlichen Personalrat geben wird, der entsprechend der Struktur der Landesschulbehörde in den zentralen Außenstellen personell vertreten sein sollte.

Für die Übergangszeit gelten die Freistellungsregelungen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes auch für die Mitglieder der Schulpersonalräte. "Wo die Freistellung im Einzelfall z.B. aufgrund der Vielzahl der Bewerbungsgespräche nicht ermöglicht, die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, werden wir flexible Lösungen finden, damit dies nicht zu Lasten der Personalratsmitglieder geht", betonte Busemann.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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