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Alle Zehntklässler eine Note besser in der Abschlussarbeit Mathematik

Busemann: "Heilsamer Schock wird Wirkung zeigen"


"Die Noten der schriftlichen Abschlussprüfung des 10. Schuljahrgangs im Fach Mathematik werden an allen Schulformen für alle beteiligten Schülerinnen und Schüler um eine Notenstufe angehoben", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (25.06.2007) in Hannover mitgeteilt.

Die Entscheidung des Ministers war das Ergebnis einer Erhebung, die das Kultusministerium am Freitag per E-Mail an den betroffenen Schulen durchgeführt hatte. "Regional, an einzelnen Schulen und, was besonders bemerkenswert ist, in einzelnen Klassen haben wir gute Ergebnisse. Insgesamt aber ist in den Realschulen und den Realschulzweigen der Kooperativen Gesamtschulen die Quote der unterhalb einer ausreichend Note bewerteten Arbeiten mit insgesamt mehr als 40 Prozent zu hoch", stellte Busemann fest. Diese Datenlage sei Anlass zum Handeln, "denn", so Busemann, " dies ist die erste zentrale Abschlussprüfung im 10. Jahrgang und keine Schülerin und kein Schüler soll in irgendeiner Form schon deshalb einen Nachteil erfahren".

Der ersten Erhebung werde eine genaue Analyse der Ergebnisse und der einzelnen Aufgabenstellungen folgen. "Insofern sind zentrale Abschlussprüfungen zuverlässige Indikatoren. Denn wir müssen uns fragen, welcher Handlungsbedarf insbesondere für die Erstellung künftiger Prüfungsarbeiten im Fach Mathematik, für die Vorbereitung auf die Prüfung und für die Weiterentwicklung des Mathematikunterrichts in den Schulen daraus abzuleiten sind", machte Busemann deutlich. Auch künftig werde es keine "Billigabschlüsse" an niedersächsischen Schulen geben. Maßstab seien die Bildungsstandards der KMK und die daraus entwickelten Kerncurricula. "Der heilsame Schock dieser Matematikabschlussarbeit wird Wirkung zeigen", sagte Busemann.

In den Hauptschulen wie auch den Integrierten Gesamtschulen, mit von jeweils eigenen Fachkommissionen erstellten, schulformspezifischen Abschlussarbeiten, entsprächen die Ergebnisse durchaus den Erwartungen. "Trotzdem gilt die Anhebung der Noten auch für diese Schulformen. Alles andere wäre ungerecht", betonte Busemann. Die Entscheidung dafür sei nach sorgfältiger Prüfung anderer Möglichkeiten erfolgt. Rechtlich nicht möglich sei zum Beispiel, die Prüfungsarbeit nur als Klas-senarbeit zu werten oder das Ergebnis mit einem geringeren Anteil als einem Drittel in die Zeugnisnote einfließen zu lassen. "Regelungen in der Prüfungsverordnung können nicht durch Erlass verändert oder außer Kraft gesetzt werden", erläuterte der Kultusminister. Neu zu gewichten seien in diesem Zusammenhang auch Entscheidungen der Prüfungskommissionen über die Teilnahme von Schülerinnen und Schüler an einer zusätzlichen mündlichen Prüfung im Fach Mathematik.

"Verwerfungen sind offenbar nur im Fach Mathematik bei den Abschlussarbeiten im 10.Jahrgang aufgetreten. Bei den Abschlussprüfungen in Klasse 9 an Hauptschulen und Förderschulen insgesamt und in den anderen Prüfungsfächern , in Deutsch und der ersten Fremdsprache, und haben uns die Schulen insgesamt zufrieden stellende Ergebnisse gemeldet", so Busemann abschließend.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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