Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs in Schule und Tageseinrichtungen für Kinder
Hilfe bei Grenzverletzung und sexuellen Übergriffen in Schule
Mit der Einrichtung der „Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“ setzt die Niedersächsische Landesregierung konsequent ihre Politik zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt fort. Die Anlaufstelle nimmt Hinweise entgegen und bietet Unterstützung - auf Wunsch auch anonym.
Die Anlaufstelle kann von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Eltern, örtlichen Beratungsstellen, Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften als auch von anderen Personen und Stellen, die von Opfern sexueller Gewalt, Übergriffen oder Grenzverletzungen angesprochen worden sind oder solche beobachtet haben, eingeschaltet werden - und natürlich auch von Opfern von Grenzverletzung und sexueller Gewalt selbst.
Sollten Sie Unterstützung und Beratung in Fällen von Diskriminierung suchen, klicken Sie bitte hier.
Sie können sich, unabhängig von Ihrem Standort an jede der Anlaufstellen wenden.
Diese sind wie folgt erreichbar:
Mail: anlaufstelle@rlsb-bs.niedersachsen.de
Tel.: 0531 484 3310
telefonische Erreichbarkeit:
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Montag: |
10:00 - 13:00 Uhr |
Mail: anlaufstelle@rlsb-h.niedersachsen.de
Tel.: 0511 106 7120
telefonische Erreichbarkeit:
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Montag: |
09:00 - 12:00 Uhr |
Tel.: 0541 77046 515
telefonische Erreichbarkeit:
|
Montag: |
12:00 - 16:00 Uhr |
Mail: anlaufstelle@rlsb-lg.niedersachsen.de
Tel.: 05141 924712
telefonische Erreichbarkeit:
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Montag: |
12:00 - 16:00 Uhr |
- sexualisierte Gewalt beobachtet haben oder sich unsicher sind, wie sie das Gesehene einordnen sollen von Freundinnen oder Freunden
- von stattgefundener sexualisierter Gewalt erfahren haben, oder sich unsicher sind, wie sie das Gehörte verstehen sollen
- von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren
Eltern oder weitere Personensorgeberechtige oder Verwandte und Bekannte (...)
An einer Schule in Niedersachsen beschäftigte Personen (egal ob lehrendes oder nicht lehrendes Personal)
- Eine orientierende Erstberatung
- Vermittlung regionaler Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen
- Klärung pädagogischer Handlungsalternativen
Schülerinnen und Schüler
Wenn du selbst, oder eine Mitschülerin oder ein Mitschüler sich verunsichert fühlt, durch anzügliche Kommentare oder unangemessenes Verhalten von anderen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder anderen Bezugspersonen, bietet die Anlaufstelle Unterstützung. In der Anlaufstelle kannst du das, was dich belastet einfach erzählen. Wenn du willst, brauchst du deinen Namen auch nicht zu nennen. Wir hören dir zu und gehen achtsam mit dem um, was du erzählst.
Eltern
Ihr Kind verhält sich in Bezug zur Schule in letzter Zeit ungewohnt. Obwohl der Alltag scheinbar wie immer verläuft, wirkt Ihr Kind plötzlich verunsichert oder verändert. Vielleicht zuckt es bei bestimmten Berührungen zusammen, möchte nicht mehr zur Schule oder in die Einrichtung gehen oder zeigt gegenüber einzelnen Personen auffällige Zurückhaltung oder Angst. Solche Veränderungen können viele Ursachen haben – unter anderem belastende oder grenzüberschreitende Erfahrungen im schulischen Umfeld. Fragen, die sich Eltern in dieser Situation stellen, sind zum Beispiel:
- Was könnte hinter dem Verhalten meines Kindes stecken?
- Wie spreche ich mein Kind behutsam darauf an?
- An wen kann ich mich wenden?
- Welche Schritte sind sinnvoll, wenn ich einen Verdacht habe?
Wichtig ist: Nehmen Sie Veränderungen im Verhalten Ihres Kindes ernst. Hören Sie aufmerksam zu, bleiben Sie ruhig und signalisieren Sie Ihrem Kind, dass es Ihnen vertrauen kann und keine Schuld trägt.
Bei konkreten Anhaltspunkten oder einem unguten Gefühl suchen Sie das Gespräch mit einer Vertrauensperson in der Schule oder Einrichtung (z. B. Klassenleitung, Schulsozialarbeit, Einrichtungsleitung) oder wenden sich an diese Anlaufstelle. Sie müssen mit Ihren Sorgen nicht allein bleiben.
Mitarbeitende
Die Beratung von Mitarbeitenden an Schulen ist ein zentrales Angebot der Anlaufstelle.
Dazu gehören:
- Lehrkräfte
- Pädagogische Fachkräfte
- Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter
- Personal mit Leitungs- oder Aufsichtsfunktion
- alle weiteren an Schule beschäftigen Personen
Bereits bei ersten Sorgen oder Verunsicherungen, aber auch bei Vorliegen von Anhaltspunkten für sämtliche Formen von sexualisierter Gewalt an oder im Umfeld Ihrer Schule können Sie Kontakt zur Anlaufstelle aufnehmen. Die telefonische Beratung kann Sie bei der Einordnung des Vorfalls sowie der Abklärung weiterer Handlungsschritte unterstützen. Eine Fachberatung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gemäß §§8a/8b SGB VIII ist nicht möglich.
