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Entgeltliche Lernmittelausleihe ist kostengünstig und sozial ausgewogen

Busemann: „Für bedürftige Eltern sind Schulbücher kostenlos“


"Entweder der DGB meint nicht das Land Niedersachsen, oder er hat sich nicht richtig informiert", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nach sofortiger Wiedereinführung einer vollständigen Lernmittelfreiheit zurückgewiesen. "Das Land Niedersachsen wendet zurzeit jährlich rund 4 Millionen Euro auf, um bedürftige Eltern und Kinder von Ausleihgebühren für die Schulbücher frei zu stellen", sagte Busemann.

Mit der entgeltlichen Lernmittelausleihe werde den Eltern schulpflichtiger Kinder ein Angebot gemacht, sich von den Kosten für Lernmittel um bis zu zwei Dritteln zu entlasten. Für Familien mit mehr als zwei Kindern gelte darüber hinaus noch ein gesonderter Rabatt. Vollständig befreit von Gebühren für die Lernmittelausleihe sind Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeit Suchende), nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird - im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder), nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Jahre 2006 waren das die Eltern von gut 99.577 Kindern (12,2 Prozent). Ein verringertes Entgelt für Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlten 14 % der Eltern.

"Unser System der Lernmittelausleihe ist kostengünstig und sozial ausgewogen. Das Land nimmt seine Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht sehr wohl wahr. Wir brauchen da keine Nachhilfe", so Busemann abschließend.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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