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36 neue oder erweiterte Regionale Konzepte

Busemann: „Erhebliche Ausweitung der sonderpädagogischen Förderung in den allgemeinen Schulen“


"Wir freuen uns, dass wir zum neuen Schuljahr weitere 36 Anträge von Schulträgern auf Einrichtung oder Erweiterung Regionaler Konzepte genehmigen können", teilte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute in Hannover mit. "Die Zahl von 47 zusätzlich eingestellten Förderschullehrkräften für die Ausweitung der sonderpädagogischen Förderung außerhalb der Förderschulen ist eine Größenordnung, die in unserem Land bislang noch nicht erreicht wurde", stellte Busemann mit Zufriedenheit fest.

Im Rahmen Regionaler Konzepte wird in Städten und Landkreisen ein System von Förderschulen und von sonderpädagogischer Förderung in anderen allgemein bildenden Schulen entwickelt. Regionale Konzepte werden von den Schulträgern gemeinsam mit Schulen ihres Einzugsbereichs erstellt, um die unterschiedlichen Förderangebote für alle Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen in einer Region zu gewährleisten. Dabei kommt es auf Angemessenheit und Wohnortnähe der Hilfen sowie auf möglichst umfassende Unterstützung der Lehrkräfte der zuständigen allgemeinen Schule an. Zu den Angeboten gehören Förderschulen, Mobile Dienste, Kooperationsklassen, Integrationsklassen und Sonderpädagogische Grundversorgung.

Von besonderer Bedeutung sind in diesem Schuljahr die genehmigten Konzepte im Bereich der Mobilen Dienste für "Emotionale und Soziale Entwicklung". Speziell ausgebildete Förderschullehrkräfte fördern die Schülerinnen und Schüler mit auffälligem Verhalten und unterstützen deren Lehrkräfte in den allgemeinen Schulen. In verschiedenen Regionen erfolgt dies durch die intensivierte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Manche Städte und Landkreise haben eine zusätzliche personelle Ausstattung mit Sozialarbeitern bereitgestellt. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe wird verbindlich geregelt. An diesen Standorten müssen die Überweisung von Schülerinnen und Schülern in Förderschulen und die Einrichtung von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung nicht in Erwägung gezogen werden. Für eine Reihe von Schulträgern ergibt sich damit eine erhebliche Reduzierung der Kosten für Beförderungen von Schülerinnen und Schülern und für Fremdunterbringung. "Diese verbindliche Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe ist beispielhaft", sagte Busemann. "Sonderpädagogische Angebote im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung zählen zu den qualitativen Schwerpunkten der facettenreichen sonderpädagogischen Förderung in Niedersachsen."

Fortgesetzt wird die Einrichtung der sonderpädagogischen Grundversorgung an den Grundschulen. Förderschullehrkräfte unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule, um Schülerinnen und Schülern mit einem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und Sprechen sowie Emotionale und Soziale Entwicklung den Besuch der Grundschule zu ermöglichen.

"Mich erfüllt es mit Freude, dass die Schulträger, die Förderschulen und die allgemeinen Schulen gemeinsam mit der Elternschaft und den zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Landesschulbehörde weiterhin gute Konzepte entwickeln und umsetzen", so Busemann abschließend.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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