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Landesausschuss für Berufsbildung

Aufgaben

Nach dem Berufsbildungsgesetz hat der Landesausschuss die Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten. Die Arbeit des Landesausschusses liegt vor allem darin, die schulische und die betriebliche Ausbildung aufeinander abzustimmen.

Im Interesse einer einheitlichen Berufsbildung hat der Landesausschuss auf die angemessene Berücksichtigung der berufsbildenden Schulen bei der Neuordnung und Weiterentwicklung des Schulwesens hinzuwirken.

Zu der Struktur und den Aufgaben im Einzelnen:

 

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