Das Niedersächsische Schulgesetz, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 48)
Am 23. Juni 2026 hat der Niedersächsische Landtag die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (Nds. GVBl. 2026 Nr. 48) beschlossen. Das Gesetz setzt vor allem bildungspolitische Ziele der Landesregierung aus der Koalitionsvereinbarung um.
Einer der Schwerpunkte des Gesetzes ist die Unterstützung der Träger der anerkannten Tagesbildungsstätten dabei, sich zügig zu Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in freier Trägerschaft zu entwickeln, nach § 191 a Abs. 2 NSchG. Zudem wurde die im Rahmen der Vorgaben des Ausstattungsprogramms durch das Land erfolgende 1:1 Ausstattung mit für den Unterricht notwendigen digitalen Endgeräten in den §§ 71 a, 190 NSchG gesetzlich verankert. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Stärkung der Teilhabe von Schülerinnen und Schülern. Die Schulen erhalten mit dem Gesetz auch mehr pädagogische Freiräume, den Unterricht flexibler, individueller und durchlässiger zu organisieren. Gesetzlich geregelt werden die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz in § 58 a NSchG sowie die Anordnung von Distanzunterricht nach § 58 Abs. 1 Sätze 3 und 4 NSchG. Zudem wird in § 31 a NSchG eine zentrale Schulverwaltungsdatenbank zur digitalen Datenverarbeitung eingeführt. In einem statistischen Bildungsregister nach § 31 b Abs. 3 NSchG können zudem künftig Schülerindividualdaten pseudonymisiert zu individuellen Bildungsverlaufsdaten zusammengefasst und zur effektiven Erforschung der Bildungsqualität und effizienten bildungspolitischen Steuerung sowie zur Schulentwicklungsplanung genutzt werden. Künftig können nach § 14 Abs. 1 und 2 NSchG Förderschulen nur von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten vorrangigen oder ausschließlichen dem Förderschwerpunkt der Förderschule entsprechenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besucht werden. Darüber hinaus wurden durch das Gesetz weitere Aktualisierungs- und Änderungsbedarfe umgesetzt.
Die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes trat größtenteils am 1. August 2026 in Kraft.
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.07.2003
zuletzt aktualisiert am:
31.07.2026
