Nds. Kultusministerium

Förderschule

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) durch wirksame, individuell angepasste Maßnahmen unterstützt. Eine Behinderung wird dabei als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe durch hemmende Faktoren oder Barrieren aufgefasst.

Sonderpädagogische Unterstützung findet sowohl an Förderschulen als auch an allen anderen Schulen und Schulformen statt. Die Schulen ermöglichen nach § 4 Abs. 1 S. 1 NSchG allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang. Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben die Möglichkeit, eine allgemeine inklusive Schule oder eine Förderschule als Ort der Beschulung auszuwählen.

Förderschulen können gemäß § 14 Abs. 1 in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen sowie Hören und Kommunikation geführt werden. Bestehende Förderschulen im Förderschwerpunkt Sprache haben gemäß § 183 c Abs. 5 Bestandsschutz und können fortgeführt werden. Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen können noch bis zum 31.07.2028 geführt werden.

Förderschulen können nach § 14 Abs. 1 und 2 NSchG nur von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten ausschließlichen oder – bei einer Kombination verschiedener Förderschwerpunkte – vorrangig dem Förderschwerpunkt der Förderschule entsprechenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besucht werden.

Auftrag der Förderschule, wie auch aller anderen Schulformen, ist Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Darüber hinaus gehören Beratung, individuelle Förderplanung und die Zusammenarbeit mit allen an der Förderung der Schülerinnen und Schüler beteiligten Personen und Einrichtungen dazu. Förderschulen arbeiten weiterhin in verschiedenen Bereichen mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren zusammen, sodass die in den Förderschulen vorhandene förderschwerpunktspezifische Kompetenz in die Gestaltung der inklusiven Schule und in die Regionalen Inklusionskonzepte mit einfließt.


Weitere Informationen zur inklusiven Schule und zur sonderpädagogischen Unterstützung

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