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Die Eingangsstufe

Das Niedersächsische Schulgesetz ermöglicht es den Grundschulen, den 1. und 2. Schuljahrgang als pädagogische Einheit (Eingangsstufe) mit jahrgangsübergreifenden Lerngruppen zu führen. Diese Schulen verzichten grundsätzlich auf die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch und haben demnach auch keinen Schulkindergarten.

Die Schuleingangsstufe schließt in idealer Weise an die Arbeit des Kindergartens an, ist aber auch mit hohen Anforderungen an die Lehrkräfte verbunden. Schülerinnen und Schüler besuchen die Eingangsstufe in der Regel zwei Jahre. Lernstarke Kinder können aber auch bereits nach einem Jahr in den dritten Schuljahrgang wechseln. Kinder, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, bleiben drei Jahre in der Eingangsstufe.

Der Schulversuch zur "Neustrukturierung des Schulanfangs" und auch die Berichte aus anderen Bundesländern über vergleichbare Schulversuche haben gezeigt, dass die Eingangsstufe gute Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen schaffen kann.

Durch das neue Bildungschancengesetz wurde das Niedersächsische Schulgesetz zum Schuljahresbeginn 2015/2016 dahingehend geändert, dass einer Grundschule, die eine Eingangsstufe führt, die Möglichkeit eröffnet wird auch den 3. und 4. Schuljahrgang als pädagogische Einheit zu führen. Den Grundschulen wird damit eine weitere Form des jahrgangsübergreifenden Unterrichts ermöglicht.

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