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Kindertagesstätten
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Vertrag über Schulintranetnutzung
Waldkindergärten
Waldkindergärten
Förderrichtlinie
 
Anlage Finanzierungsplan Tageseinrichtungen
XLS, 53 KB
Aufteilung der Investitionskosten 2008 - 2013
PDF, 31 KB
Verwaltungsvereinbarung "KInderbetreuungsfinanzierung" des Bundes und der Bundesländer
PDF, 58 KB
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen für den Zeitraum 2008 - 2013 (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung)
PDF, 36 KB
Antragsvordruck Tageseinrichtungen mit Hinweisen
DOC, 122 KB
Anlage Kostenplan
DOC, 60 KB
Vordruck Meldung der Betreuungsplätze
DOC, 48 KB
Link zum Sozialministerium
 
Weitere Informationen zur Investitionsförderung Kinderbetreuung
Link
 
Hier finden Sie Informationen zum "Brückenjahr"
Verwaltungsvereinbarung
 
Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder zum Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 zum Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder
PDF, 58 KB
Downloads zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung
 
Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder
PDF, 1130 KB
Elterninformation "Orientierungsplan für Bildung und Erziehung"
PDF, 66 KB
Elterninformation "Orientierungsplan für Bildung und Erziehung", türkisch
PDF, 155 KB
Begleitstudie zur Umsetzung des "Orientierungsplans für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder" im Auftrag des Niedersächsischen Kultusministeriums Ergebnisse der Leitungsbefragung
PDF, 227 KB
Begleitstudie zur Umsetzung des "Orientierungsplans", Grunddaten zur Befragung der Leitungen
PDF, 140 KB
Publikationen
 
Sprachförderung im Kindergarten
PDF, 1337 KB
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung
PDF, 96 KB
Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule
PDF, 145 KB
Flyer "Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule"
PDF, 106 KB
Wie Kinder sprechen lernen (die Broschüre ist vergriffen und steht nur noch als download zur Verfügung)
PDF, 1097 KB
Informationen zur Förderung als Konsultationskindertagesstätte in Niedersachsen (nur als Download verfügbar)
PDF, 526 KB
Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) - VORIS
Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)
1. Durchführungsverordnung KiTaG
2. Durchführungsverordnung KiTaG
 
Konsultationskindertagesstätten
Weitere Informationen zur vorschulischen Bildung
 
Das Niedersächsische Landesjugendamt
Zur Seite "Kinder und Jugendliche" des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Kinder und Jugendliche
Download
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich (2006)
PDF, 73 KB
Jugendhilfe in Niedersachsen; Sonderausgabe 8:
Sprachförderung im Kindergarten
PDF, 1337 KB
Kindertagesstätten
Jedes Kind hat auf Grund des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom vollendeten dritten Lebensjahr, also unmittelbar von seinem dritten Geburtstag an, einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Die Begrenzung der Aufnahme von Kindern auf bestimmte Termine, z.B. entsprechend den Schuljahren, ist nicht mehr zulässig. Allerdings ist es möglich, Anmeldefristen von maximal drei Monaten festzulegen. Der Anspruch gilt grundsätzlich für den Besuch einer Vormittagsgruppe. Wenn ein ausreichendes Angebot an Plätzen nicht zur Verfügung gestellt werden kann, kann auf den Besuch einer gleichwertigen Nachmittagsgruppe oder eines Kinderspielkreises verwiesen werden. Bei unvorhergesehenem Bedarf kann im Einzelfall der Anspruch auch durch Vermittlung einer Tagespflegestelle erfüllt werden.

Auch wenn in immer mehr Kindergärten eine integrative Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder erfolgt, kann die Aufnahme einer Einzelintegration oder die Einrichtung einer integrativen Gruppe nicht zwingend gefordert werden. Unabhängig davon sollten interessierte Eltern sich nicht scheuen, im Einzelfall entsprechende Anträge zu stellen.
 
Zuständigkeit
 
 
 
Acrobat Reader Regionale Zuständigkeit Ref. 31.4 Aufsicht und Beratung im Nds. Kultusministerium sowie Ansprechpartner Finanzhilfe in der Landesschulbehörde Abteilung Hannover [PDF, 22 KB]
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