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Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen

Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den öffentlichen Schulen wirken maßgeblich mit ihren qualitätsorientierten Angeboten an der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages mit. Sie können in diesem Zusammenhang als Fachkräfte für eine Vielzahl verschiedener Tätigkeiten eingesetzt werden, erteilen aber keinen eigenverantwortlichen Unterricht. In Anlehnung an ihr tatsächliches Aufgabenspektrum umfassen sie drei Gruppen von Beschäftigten:

  1. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Fachkräfte für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten (auch mit Einsatz im Rahmen der Inklusion) und zur Durchführung von außerunterrichtlichen Angeboten

  2. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Fachkräfte für therapeutische Unterstützung (auch mit Einsatz im Rahmen der Inklusion)

  3. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als sozialpädagogische Fachkräfte für schulische Sozialarbeit

Recht

Mit dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen, der am 01.11.2019 in Kraft getreten ist, sind die Voraussetzungen und die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen der pädagogischen Fachkräfte an öffentlichen Schulen neu geregelt worden. Ausführliche Informationen zum Erlass können im Downloadbereich abgerufen werden.

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Einstellung von Fachkräften im nichtlehrenden Bereich

Aktuell ausgeschriebene Stellen für Fachkräfte im nichtlehrenden Bereich an öffentlichen Schulen sowie an Studienseminaren in Niedersachsen finden Sie hier:

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