BOP-Portal
BOPAchtung: neue Modalitäten für Niedersachsen (abweichend von der Bundesrichtlinie)
Berufsorientierungsprogramm (BOP)
Aktualisierte Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für überbetriebliche und vergleichbare Berufsbildungsstätten vom 11.12.2018
Im Rahmen der Abstimmungen zur Bildungsketten-Vereinbarung (Bund-Land-Vereinbarung) zwischen dem BMBF und dem Niedersächsischen Kultusministerium ist folgendes Sonderantragsverfahren vereinbart worden:
- Antragsfenster
Antragsteller können in der Zeit vom 01. Juni 2019 bis 01. September 2018 über das Online-Portal des BOP beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Anträge für weitere Berufsorientierungsmaßnahmen stellen.
- Durchführungszeitraum
01.01.2020 bis 31.12.2020
Ansonsten gelten die in der Richtlinie festgelegten Kriterien. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und ist nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich.
Nähere Hinweise finden Sie bei Interesse auf der Programmwebsite des BOP. Die Antragstellung erolgt über das BOP-Online-Portal.
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