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Informationen zur Flexibilisierung des Einschulungsstichtages
Am 27. Februar 2018 hat der Niedersächsische Landtag ein neues Schulgesetz beschlossen. Eine zentrale Änderung mit höchster Relevanz für viele Eltern ist die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages:
Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.
Weitere Informationen können dem eingestellten PDF-Dokument entnommen werden.
Informationsblatt zum Einschulungstermin, Stand Januar 2023
(PDF, 0,08 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.03.2018
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2019