kita.web
Allgemeine Informationen und Schulungen
Seit dem Kindergartenjahr 2010/11 steht den Trägern von Kindertageseinrichtungen mit der webbasierten Anwendung kita.web ein Verfahren zur Verfügung, in dem Sie Ihre Daten zu
- Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII
- Meldepflichten nach § 47 SGB VIII sowie zur
- Finanzhilfe nach dem KitaG (vorerst ohne bes. Finanzhilfe für die Sprachbildung und -förderung)
- einen Antrag auf Einzelintegration
- einen Antrag zur Aufnahme eines 5. Kind mit Behinderung
erfassen und gegenüber der Behörde freigeben können.
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