Elternvertretung Kitas
Elternvertretung
Die Beteiligung von Eltern und der Informationsaustausch zwischen Eltern und Kindertagesstätte dient der Weiterentwicklung der Einrichtung und der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Einrichtung (vgl. auch § 22.a SGB VIII).
In § 10 des niedersächsischen Gesetzes für Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) ist die Mitwirkung der Eltern als Gruppensprecher/innen, Vertreter/innen im Beirat und in Stadt und Gemeindeelternräten geregelt.
Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss hat einen Info- Flyer für Kitas als Aushang für die Kindertagesstätten zum Thema Elternvertretung erstellt. Der Info-Flyer erläutert die Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern und verweist auf weiterführende Informationen für die Planung, Gestaltung und Durchführung von Elternversammlungen :
In § 10 des niedersächsischen Gesetzes für Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) ist die Mitwirkung der Eltern als Gruppensprecher/innen, Vertreter/innen im Beirat und in Stadt und Gemeindeelternräten geregelt.
Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss hat einen Info- Flyer für Kitas als Aushang für die Kindertagesstätten zum Thema Elternvertretung erstellt. Der Info-Flyer erläutert die Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern und verweist auf weiterführende Informationen für die Planung, Gestaltung und Durchführung von Elternversammlungen :
- Ideen, Tipps und Anregungen für die Arbeit in der Elternvertretung
- Planung und Vorbereitung
- Mustereinladung zu einer Elternversammlung
- Durchführung einer Elternversammlung
- Teilnehmendenliste