Schule in Corona-Zeiten: Das gilt zum Start in das Schuljahr 2022/23
Sicherer Präsenzunterricht bei bestmöglichen Schutzmaßnahmen
Hier informiert das Kultusministerium über die aktuellen Vorgaben für den Schulbetrieb.
(Aktualisiert am 15.08.2022)
Zurzeit gelten folgende Regeln:
Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben. Das Kohortenprinzip ist aufgehoben.
Testen
Zum Schuljahresbeginn 2022/2023 wird aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit (deutliche Infektionsanstiege nach den Ferien, hohe Reisetätigkeit insbes. in den Sommerferien) auch in diesem Jahr erneut eine Testung zu Hause ermöglicht. Dies ist eine Angebot - die Schülerinnen, Schüler und Beschäftigten testen sich freiwillig zu Hause. Das Schuljahr beginnt an einem Donnerstag zunächst mit einer intensivierten freiwilligen Testphase mit von der Schule bereitgestellten Tests an den ersten 5 Schultagen - also bis Mittwoch der folgenden Woche. In den dann folgenden Wochen stehen zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung. Die dafür benötigten Tests können von den Schulen in bekannter Weise bestellt und ausgegeben werden.
Das bedeutet auch: Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig. Dies gilt auch dann, wenn eine Schülerin oder ein Schüler oder eine beschäftigte Person nach Ablauf von fünf Tagen die Isolation beendet oder nach einem Infektionsfall in einer Lerngruppe die übrigen Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe als Kontaktpersonen anzusehen sind. Absonderung bei InfektionsfallSchülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, verletzen nicht ihre Schulpflicht. Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.
Masken
Die Vorgaben zum Tragen einer Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände entfällt. Freiwillig kann bzw. darf Maske getragen werden.
Im ÖPNV ist eine FFP2 Maske (oder vergleichbar) oder eine medizinische Maske erforderlich.
Lüften
Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
Weitere corona-spezifischen Fragen und Antworten (FAQ) für den Schulbereich unter anderem zu Prüfungen und vulnerablen Personen sowie Erlasse und Ministerbriefe finden Sie per Klick hier.
Mehr Informationen und Regelungen auch in der jeweils aktuellen Corona-Verordnung des Landes
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Soweit in den verfügbaren FAQ`s keine Antwort auf offene Fragen von Ihnen gefunden wurden, können Sie sich gern auch telefonisch an die Servicestelle des für Sie zuständigen Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) wenden.
RLSB Braunschweig
Telefon: 0531 - 484-3333
E-Mail: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
RLSB Hannover
Telefon: 0511-106-6000
E-Mail: service@rlsb-h.niedersachsen.de
RLSB Lüneburg
Telefon: 04131-15-2222
E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
RLSB Osnabrück
Telefon: 0541 77046-444
E-Mail: service@rlsb-os.niedersachsen.de
Erreichbarkeit der Servicestellen: montags bis donnerstags 7:30 - 16:00 Uhr freitags 7:30 - 13:00 Uhr
Startklar in die Zukunft
In diesem Aktionsprogramm werden Bundes- und Landesmittel zusammengefasst, insgesamt stehen 222 Millionen Euro in diesem und im kommenden Jahr bereit. Davon werden die Schulen mit rund 190 Millionen Euro unterstützt. Die weiteren Gelder sind für außerschulische Angebote und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien im Zuständigkeitsbereich des Sozial- und Gesundheitsministeriums vorgesehen. Über das Aktionsprogramm sollen das soziale Lernen gestärkt, die Folgen der Corona-Zeit aufgearbeitet und Lernrückstände behoben werden.
(c) pa/dpa - Arne Dedert
Ministerbrief an Eltern vom 15.08.2022
(PDF, 0,12 MB)
Ministerbrief an Eltern vom 15.08.2022 Eltern - kurz
(PDF, 0,09 MB)
Ministerbrief an Schulen vom 15.08.2022
(PDF, 0,14 MB)
Ministerbrief an Schülerinnen und Schüler Grundschule vom 15.08.2022
(PDF, 0,08 MB)
Ministerbrief an Schülerinnen und Schüler Sek. I vom 15.08.2022
(PDF, 0,09 MB)
Ministerbrief an Schülerinnen und Schüler Sek. II vom 15.08.2022
(PDF, 0,08 MB)
Poster Basismaßnahmen zur Hygiene - deutsch
(PDF, 0,15 MB)
Poster Basismaßnahmen zur Hygiene - arabisch
(PDF, 0,18 MB)
Poster Basismaßnahmen zur Hygiene - bulgarisch
(PDF, 0,23 MB)
Poster Basismaßnahmen zur Hygiene - englisch
(PDF, 0,14 MB)
Poster Basismaßnahmen zur Hygiene - farsi
(PDF, 0,18 MB)
Poster Basismaßnahmen zur Hygiene - türkisch
(PDF, 0,40 MB)
Poster Basismaßnahmen zur Hygiene - rumänisch
(PDF, 0,28 MB)
Poster Basismaßnahmen zur Hygiene - ukrainisch
(PDF, 0,38 MB)
Handlungsrahmen für Schulen für besondere Situationen
Handlungsrahmen Gesundheitsamt
(PDF, 0,14 MB)
Handlungsrahmen Testkapazitäten
(PDF, 0,14 MB)
Handreichung Quarantäne
(PDF, 0,15 MB)
Krankheitssymptome: Darf ich in die Schule? - Zum Ausdrucken (Stand: 18.10.2021)
(PDF, 0,21 MB)
Plakat: Richtig Lüften
(PDF, 0,55 MB)
Fensteranhänger "Richtig Lüften"
(PDF, 0,48 MB)
Informationen zur richtigen Lüftung in Schulen
(PDF, 0,38 MB)
Hinweise für Schulleitungen zur Umsetzung des verbindlichen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) im Unterricht nach Anordnung durch die Gesundheitsämter
(PDF, 0,12 MB)
Hinweise zum Umgang mit Rückkehrenden aus Risikogebieten (In- und Ausland)
(PDF, 0,45 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.07.2020
zuletzt aktualisiert am:
16.08.2022
Ansprechpartner/in:
Ulrich Schubert
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7168