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Förderrichtlinien Lüften

Hinweis

Die Informationen und FAQ zur den

- Förderrichtlinie Lüften an Schulen

- Förderrichtlinie mobile Luftreiniger in Schulen und Kindertageseinrichtungen

finden Sie im Archiv 


Bitte beachten: Keine Antragstellung mehr möglich.

Förderrichtlinien Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder

Das Land gewährt mit den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“ Zuwendungen für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften und setzt damit die Förderung aus den bisherigen Richtlinien fort, in denen keine Antragstellung mehr möglich ist. Dazu wurden die bisherigen Fördermöglichkeiten zusammengefasst und erweitert.

Ziel der Förderung ist es, die öffentlichen und freien Träger von Schulen, Tagesbildungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegestellen bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen zum infektionsschutzgerechten Lüften gerade in den Herbst- und Wintermonaten finanziell zu unterstützen. Hierfür stellt das Land rund 12 Millionen EUR aus dem COVID-19-Sondervermögen zur Verfügung. Das Land wird weiterhin 80 Prozent der Kosten übernehmen, 20 Prozent übernehmen die Träger der Einrichtungen.

Gefördert werden wie bisher CO2-Ampeln (Luftgüteampeln) und Lüftungsanlagen, z. B. Fensterventilatoren, diese können in allen Unterrichts- und Betreuungsräumen eingesetzt werden. Luftreinigungsgeräte für Räume, die sich nicht ausreichend lüften lassen, können zukünftig auch in weiteren Räumlichkeiten, in denen sich regelmäßig viele Personen aufhalten, gefördert werden, z. B. Lehrerzimmer, Aufenthaltsräume, Besprechungsräume.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zu den Förderrichtlinien Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder

Ist es förderschädlich, wenn Luftreinigungsgeräte jetzt außer Betrieb genommen werden?

26.07.2023


Der Zuwendungszweck ergibt sich aus dem jeweiligen Zuwendungsbescheid entsprechend der Förderrichtlinie (z. B. Beitrag zur Verringerung der COVID-19 Viruslast und damit der Ansteckungsgefahr). Das SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen bewegt sich inzwischen auf eher stabilem, niedrigem Niveau (RKI ARE-Wochenbericht KW 28/2023). Das pandemische Geschehen geht allmählich in ein endemisch-wellenförmiges Geschehen über. Spezielle Vorgaben aus Verordnungen oder Hygieneplänen zur Verwendung der Geräte für Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder bestehen nicht mehr und sind auch in den Zuwendungsbescheiden nicht enthalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Abschaltung oder auch die Einlagerung der Geräte zur Luftreinigung zulässig. Die Entscheidung obliegt dem Zuwendungsempfänger. Eine Außerbetriebnahme hat aber so zu erfolgen, dass die Luftreinigungsgeräte bei Bedarf wieder für den Zuwendungszweck verwendet werden können, zum Beispiel bei wieder zunehmendem Infektionsgeschehen.

Der Zuwendungsempfänger darf aber vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung (Zweckbindungsfrist) über die Geräte nicht anderweitig verfügen. Dies wäre zum Beispiel bei einer Veräußerung der beschafften Gegenstände der Fall.

Ist eine Antragstellung noch möglich?

04.11.2022

Nein. Zuwendungsanträge konnten nur bis zum 31.10.2022 gestellt werden.
Eine Fortsetzung der Förderung ist aktuell nicht geplant.

Wo und bis wann ist der Antrag zu stellen?

04.11.2022

Der Antrag war an das örtlich zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) zu richten. Bei Einrichtungen in Trägerschaft eines Trägers der freien Jugendhilfe mit Sitz des Trägers außerhalb von Niedersachsen und bei Trägern mit Einrichtungen in mehreren RLSB-Bezirken war der Antrag in dem RLSB zu stellen, in dessen Bezirk die beantragte Fördersumme am höchsten ist.

Zuwendungsanträge waren bis zum 31.10.2022 zu stellen. Das in der Richtlinie als Anlage abgedruckte Antragsformular war zu verwenden.

Kindertagespflegepersonen mussten dem Antrag die Erlaubnis nach § 43 Abs. 1 SGB VIII in Kopie beifügen.

Was ist bei Zuwendungsempfängern zu beachten, wenn Schulen oder Tageseinrichtungen für Kinder mit anderen Einrichtungen verbunden sind?

05.07.2022

Bei Bildungszentren, Sprachheilzentren etc. sind nur die Räumlichkeiten der Schule oder der Tageseinrichtungen für Kinder förderfähig. Eine Förderung für anderweitig genutzte Räumlichkeiten in der Einrichtung ist nicht möglich.

Ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn möglich?

05.07.2022

Eine generelle Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist für diese Richtlinien nicht vorgesehen.

Der vorzeitige Maßnahmebeginn kann mit der Antragstellung für einen Termin in der Zukunft beantragt werden und muss nicht weiter begründet werden. Eine rückwirkende Förderung ist aber nicht zulässig.

Vorbereitungen, Planungen und auch Ausschreibungen sind zulässig. Die Maßnahme darf aber noch nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten.

Muss die Berechnung der Lüftungsquerschnitte dem Antrag beigefügt werden?

05.07.2022

Die Berechnung der Mindestöffnungsfläche muss im Antrag nicht angegeben werden, aber ggf. nachgewiesen werden können.

Vorgaben zu Mindest-Lüftungsquerschnitten für die Fensterlüftung finden sich in Nr. 5.3 der Technische Regeln für Arbeitsstätten – Lüftung (ASR A3.6). Ein Beispiel für die Berechnung der erforderlichen Lüftungsquerschnitte befindet sich im Anhang der ASR.

ASR A3.6

Excel-Tabelle zur Berechnung der Öffnungsfläche zur Sicherung des Mindestluftwechsels bei Stoßlüftung gem. ASR A3.6

Wo finde ich weitere Informationen zu Lüftung, Lüftungsanlagen und Luftreinigern?

28.07.2022

Weitere Informationen zu Lüftung, Lüftungsanlagen und Luftreinigern in Schulen finden Sie im Internetportal "Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren" (Kapitel: Lüftung).

Ist ein einfacher Verwendungsnachweis ausreichend?

05.07.2022

Nein, ein einfacher Verwendungsnachweis konnte nicht zugelassen werden.


 
Bewilligungsbehörden

Hinweise zu den Richtlinien sowie Details zum Antragsverfahren finden Sie bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder

RdErl. d. MK v. 29.06.2022
— 22-81 308 —
— VORIS 22410 —

* Keine Antragstellung mehr möglich *

Download

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder

  Anlage 2 (Antrag)

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.07.2022
zuletzt aktualisiert am:
27.07.2023

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