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Rede von Kultusminister Grant Hendrik Tonne zur Änderung des Schulgesetzes - TOP 9 der Landtagssitzung am 13.12.2017

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drs. 18/37; dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO-LT:

„Bildung am Anfang stärken“, EA der FDP, Drs. 18/32

Drs 17/8226 – Beschlussempfehlung des KultA vom 06.09.2017

Drs 17/8685

Anrede,

vielen Dank an die FDP-Fraktion für diesen ersten Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes und den Entschließungsantrag. Das ist eine gute Gelegenheit, um über das bedeutende Thema Kultuspolitik zu diskutieren und den Kurs der Landesregierung darzulegen: pragmatisch, dialogorientiert, kreativ – so haben sich SPD und CDU in der Koalitionsvereinbarung verständigt und so werden wir auch Schul- und Bildungspolitik in Niedersachsen gestalten.

Herausforderungen angehen, Stabilität gewährleisten, innovative Lösungen erarbeiten. Sie alle sind herzlich dazu eingeladen, sich auf diesem Weg konstruktiv einzubringen.

Als einen Beitrag auf diesem Weg kann der vorliegende Gesetzentwurf der FPD-Fraktion gelten, welcher richtige Ansätze hat, aber auch an einigen Stellen in die falsche Richtung weist. Ihr Gesetzentwurf im Bereich Inklusion ist nichts weniger als ein komplettes Rollback der inklusiven Schule in Niedersachsen. Das ist für die Landesregierung keine Option, wir bekennen uns ausdrücklich zur gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung. Unser Ziel ist, die inklusive Schule und den Weg dahin an der Stelle besser zu machen, wo es bei der Umsetzung noch hakt. Unser Blick ist nach vorn gerichtet! Gemeinsam wollen wir für einen Erfolg kämpfen.

Wir setzen daher auf mehr Flexibilität und mehr Unterstützung der Schulen und der Schulträger:

Förderschulen Lernen können im Sekundarbereich I auf Antrag des Schulträgers – bis spätestens 2028 – Bestandsschutz bekommen. Die Schulträger werden verschiedene Möglichkeiten erhalten, das schulorganisatorisch abzubilden. Voraussetzung dafür ist u. a. aber, dass die Schulträger ein geeignetes regionales Inklusionskonzept vorlegen. Ich bin dankbar für den angekündigten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu diesem Thema.

Thema Schullaufbahnempfehlung

Der Übergang von der Grund- zur weiterführenden Schule ist für die Schülerinnen und Schüler und viel mehr noch für die Eltern eine, wenn nicht die zentrale Weichenstellung in der Schullaufbahn. Die Frage, ob auf der Laufbahnempfehlung „Gymnasium“, Realschule“ oder „Hauptschule“ steht, hat in vielen Familien zu unnötigem Druck geführt. Leidtragende sind häufig die Kinder, auf denen schon in der Grundschule ein hoher Leistungsdruck lastete – und das, obwohl die Schullaufbahnempfehlung auch vor ihrer Abschaffung bereits keine Verbindlichkeit hatte.

Ich setze daher auf eine verstärkte Beratung. Vertrauen wir unseren Lehrkräften, dass sie die Eltern kompetent und richtig beraten. Gegenstand dieser Beratung kann dann die Frage sein, welche Schulform die richtige ist. Gemeinsam den richtigen Weg finden. Das ist viel mehr wert, als ein schnell geschriebener Satz!

Thema Einschulung

Ein Teil der Kinder, die heute eingeschult werden, ist noch keine sechs Jahre alt. Dass Eltern der Ansicht sind, ihr Kind sei für den Schulbesuch noch zu jung, kann ich gut nachvollziehen. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass es flexiblere Möglichkeiten gibt, die sich an der jeweiligen Reife und dem Entwicklungsstand der Kinder orientieren. Für mache ist ein Jahr Kindergarten noch genau das Richtige, für andere wäre das eine Unterforderung.

Ihr Vorschlag, meine Damen und Herren von der FDP, das Einschulungsalter wieder heraufzusetzen für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, halte ich daher von der Zielrichtung her für gut, allerdings ebenfalls für zu starr. Ich werbe für einen Korridor, in dem geschaut werden kann, ob eingeschult wird oder die Kita der beste Ort für das Kind ist.

Thema Schülerbeförderung

Wir wollen Bildungschancen verbessern und die Bildungsgerechtigkeit in Niedersachsen weiter steigern!

Und dazu gehören unserer Ansicht nach auch Verbesserungen bei der Schülerbeförderung. Es ist kaum ersichtlich, wieso im wahrsten Sinne des Wortes der Weg zum Abitur oder zur Ausbildung zur finanziellen Belastung werden sollte. Diese Bildungshürde wollen wir abräumen und den kostenlosen Schülerverkehr auch im Sekundarbereich II stufenweise einzuführen. Der konkrete Weg dahin wird geprüft.

Die Landesregierung wird ein tragfähiges und finanzierbares Konzept vorlegen – entwickelt gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und den Trägern der Schülerbeförderung.

Anrede,

in diesem Sinne verstehe ich die Vorlagen als eine erste Diskussionsgrundlage, warne aber vor Schnellschüssen! Die Kostenberechnungen der FDP halten einer Überprüfung an etlichen Stellen nicht stand. Nach ersten Berechnungen liegen die Kosten allein für das zweite Halbjahr 2018 de facto 50 Millionen höher als im Haushaltsansatz der FDP.

Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, meine Einschätzungen zu einem neuen Schulgesetz zu skizzieren und freue mich auf die Beratungen.

  Bildrechte: Nds. Staatskanzlei

Minister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2017

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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