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Rede von Kultusminister Tonne zum Thema " Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder", Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU, TOP 3 und 4 der Landtagssitzung am 18.04.2018

sowie „Kita-Fachkräftemangel bekämpfen – Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung für angehende Sozialpädagogische Assistenten und Erzieher – Antrag der Fraktion der FDP


Anrede,

die heutige Einbringung des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes erfüllt mich mit großer Freude. Es ist innerhalb der wenigen Monate seit der Regierungsbildung gelungen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der über die Landesgrenzen hinaus Strahlkraft hat und einen Meilenstein in der Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung setzt. Die vorgesehene Beitragsfreiheit für den Kindergarten ist ein großer Kraftakt, aber er ist völlig richtig und enorm wichtig für Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit.

Und mit dieser Bildungspolitik befindet sich Niedersachsen auf einem sehr guten Weg.

Anrede,

der Gesetzentwurf beinhaltet drei zentrale Schwerpunkte, die auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarung sind:

  1. Einführung der vollständigen Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder,

  2. Überführung der Richtlinie Sprachförderung im Elementarbereich in eine gesetzliche Regelung und

  3. Stärkung der vorschulischen Sprachförderung in Kitas als ein bedarfsgerechtes, alltagsintegriertes und differenziertes Förderangebot für Kinder mit festgestelltem Förderbedarf.

Diese Themen sind „Leuchtturmvorhaben“ und finden bundesweite Beachtung.

Mit der Verankerung der vollständigen Beitragsfreiheit des Besuchs einer Tageseinrichtung für Kindergartenkinder ab dem 1. August 2018 leisten wir einen entscheidenden Beitrag dafür, dass es zukünftig keine wirtschaftlichen Gründe mehr gibt – bei keinem Kind -, die Teilhabe an elementarer Bildung nicht zu ermöglichen. Tageseinrichtungen für Kinder sind die erste Stufe unseres Bildungssystems und fördern Persönlichkeitsentwicklung, Sozialkompetenz, emotionale Entwicklung und bereiten bestens auf die Schule vor. Deshalb soll jedem Kind der Besuch einer KiTa ermöglicht werden.

Das ist gute Bildungspolitik, meine Damen und Herren!

Es ist aber noch mehr: Es ist auch gute Familienpolitik! Wir entlasten die Familien in signifikantem Umfang von den Elternbeiträgen für Kindergartenkinder und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Für die Einführung und Umsetzung der Beitragsfreiheit sieht der Gesetzentwurf einen Kostenausgleich zugunsten der Einrichtungsträger vor. Dabei wird dem Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände entsprochen, einen fairen und angemessenen Ausgleich der wegfallenden Elternbeiträge durch die Erhöhung der Landeszuschüsse zu den Personalkosten zu erhalten. Vorgesehen ist, zum kommenden KiTa-Jahr 2018/2019 den Finanzhilfesatz bei Gruppen mit Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung von bislang 20 auf dann 55 Prozent zu erhöhen und in den folgenden Kindergartenjahren nochmals jeweils um einen Prozentpunkt zu steigern, bis dieser schließlich zum Kindergartenjahr 2021/2022 58 Prozent beträgt. Der hierfür zur Verfügung zu stellende Betrag wächst damit im Haushaltsjahr 2022 auf rund 441 Mio. Euro auf. Das Land wird somit richtig viel Geld in die Hand nehmen, um diesen bildungspolitischen Meilenstein umzusetzen!

Gegenstand der Verhandlungen mit den Kommunen wird auch die Frage eines Härtefallfonds sein. Aber auch die weiteren beiden Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind mir sehr wichtig. Die vorschulische Sprachförderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit. Im Gegensatz zur bisherigen Sprachförderung vor der Einschulung durch Grundschullehrkräfte werden Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf künftig dort gefördert, wo sie sich im Alltag aufhalten, spielen und lernen; und zwar jeden Tag! Damit verbessern wir den Zugang von Kindern zur Sprachförderung und erhöhen deren Wirksamkeit und kommen zudem dem Wunsch der Einrichtungsträger sowie vieler Erziehungsberechtigter nach. Wir schaffen durch die Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung ein verlässliches und nachhaltig wirkendes System, dessen Qualität auf sehr hohem Niveau fortgeführt wird, es aber weniger Abstimmungen bedarf und Reibungsverluste zwischen KiTa und Grundschule geben wird.

Ich begrüße sehr, dass die Fraktionen von SPD und CDU das KiTaG für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Sprachbildung und Sprachförderung novellieren wollen. Ein weiteres Kernanliegen der Landesregierung ist damit im parlamentarischen Verfahren angekommen! Dies belegt: Wir halten was wir versprechen.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2018

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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