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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 8 und 9 der Landtagssitzung am 24.01.2018


TOP 8

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder

GE Bündnis 90/Die Grünen, Drs. 18/169

und TOP 9

KiTa-Qualität weiterentwickeln – KiTa-Qualitätsgesetz in die Tat umsetzen

EA Bündnis 90/Die Grünen, Drs. 18/157


Anrede,

ich bin Ihnen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/ Die Grünen, dankbar dafür, dass Sie einen Gesetzentwurf und einen Entschließungsantrag zum Thema „frühkindliche Bildung“ eingebracht haben. Unsere Kitas leisten eine hervorragende Arbeit, sie haben einen sehr wichtigen Bildungsauftrag und sie haben berechtigte Anliegen an uns als Landespolitik. Auch hier gilt wie im Schulbereich: Pragmatisch, dialogorientiert, kreativ - das ist die Basis unserer Politik in Niedersachsen unter dieser Landesregierung.

Anrede,

gerade die Tageseinrichtungen für Kinder sind ein wichtiger Pfeiler unseres Bildungssystems. Sie sind ein guter Ort für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zum Schulbeginn. Die Tageseinrichtungen leisten einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der Kinder zu selbstbestimmten und selbstbewussten Erwachsenen. Daher haben wir uns auch in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, im Bereich der frühkindlichen Bildung in einem ersten Schritt den Zugang zu den Tageseinrichtungen für


alle Kinder in Niedersachsen zu erleichtern. Es ist eines meiner großen Anliegen, die vollständige Beitragsfreiheit für die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter bereits zum 01.08.2018 umzusetzen. Denn damit gewährleisten wir gleiche Bildungschancen für alle im frühkindlichen Bereich und schaffen gleichzeitig verdiente und nachhaltige, weil dauerhaft vorgesehene Entlastung für Familien. Und schließlich leisten wir damit auch einen wichtigen Beitrag für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Keine Gebühren für den Schulbesuch, keine Gebühren für ein Studium - mit genau demselben Selbstverständnis müssen wir uns der Gebührenfreiheit beim Besuch des Kindergartens widmen. Gebühren für Bildung bedeutet nichts anderes als Ungerechtigkeit und deshalb werden wir sie abschaffen.

Anrede,

die Umsetzung der Beitragsfreiheit für die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter stellt daher einen wirklichen Meilenstein im Bereich der frühkindlichen Bildung dar. Um diese Umsetzung zu realisieren, haben wir sehr intensive und - dies darf ich an dieser Stelle ebenfalls ausführen - sehr konstruktive Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt, um einen fairen Ausgleich der Interessen von Land und Kommunen vornehmen zu können.

Ich bin dankbar für die guten Gespräche - und im Ziel sind wir uns sehr einig: Wir wollen die Gebührenfreiheit!

Anrede,

ich kann den Wunsch, möglichst kurzfristig und im Schnellverfahren eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, nachvollziehen. Auch die grundsätzlich inklusive Betreuung vor Ort in den Tageseinrichtungen ist verständlich. Gerade der Blick auf die Einführung und Umsetzung der inklusiven Schule sollte uns jedoch dazu anhalten, wohlüberlegt und mit Bedacht vorzugehen.

Um es noch einmal zu unterstreichen: Ich bekenne mich ausdrücklich zur inklusiven Bildung auch im frühkindlichen Bereich. Wenn wir aber diese nachhaltig umsetzen, dann müssen wir es richtig machen. Es muss eine tragfähige und auch finanzierbare Grundlage gefunden werden, die auch umsetzbar ist. Dies muss unser Anspruch sein.


Anrede,

der vorgelegte Gesetzentwurf lässt diesbezüglich viele Fragen offen. Um nur eine zu nennen: Er geht im Grunde in Bezug auf die vorgeschlagene Änderung zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung nicht über den Regelungsgehalt in § 22a Absatz 4 SGB VIII hinaus. Denn dort ist bereits festgelegt, dass - sofern der Hilfebedarf dies zulässt - Kinder mit und ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Es bleibt insofern offen, welcher Regelungszweck genau beabsichtigt ist und warum die vorgeschlagene Änderung überhaupt erforderlich sein soll.

Anrede,

diese und weitere sich ergebene Fragen sollten aber zunächst im Kultusausschuss diskutiert werden. Ich verstehe sowohl den vorgelegten Gesetzentwurf, wie auch den Entschließungsantrag insofern lediglich als eine erste Diskussionsgrundlage.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2018

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