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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 16 der Landtagssitzung am 13.09.2018 zum Thema: „Wie gut sind Niedersachsens Pflegeschulen auf die Umsetzung der neuen Pflegeausbildung vorbereitet?“


Dringliche Anfrage der FDP - 18/1574


Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

die Sicherung des Fachkräftebedarfs mit der Fachkräfteinitiative ist eines der zentralen Themen dieser Landesregierung. Angesichts der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft wird der Bedarf der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung weiter steigen. Hier sind wir uns völlig einig: In der Pflege brauchen wir ausreichend qualifizierte Fachkräfte mit guten Arbeitsbedingungen.

Deshalb wollen wir junge Menschen mit attraktiven Ausbildungsangeboten für den Beruf interessieren. Um dies zu erreichen, hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im vergangenen Jahr das Gesetz über die Pflegeberufe auf den Weg gebracht. Die bisherigen Ausbildungen nach dem Alten- und Krankenpflegesetz werden eingestellt und durch eine generalistische Pflegeausbildung ersetzt. Damit gelingt es erstmals, die Ausbildung nicht an Sektoren, sondern an tatsächlichen Pflegebedarfen auszurichten.

Anrede,

die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung, die beide für die Ausgestaltung des Gesetzes zwingend erforderlich sind, werden derzeit im Bundesrat behandelt. Am 21. September soll die Beschlussfassung erfolgen. Dann haben wir alle rechtlichen Grundlagen beisammen, um die Ausbildung auf den Weg zu bringen. Da wir alle wissen, dass jede Neuerung einer umfassenden Information über veränderte Strukturen und Inhalte bedarf, haben wir umgehend begonnen, alle Akteure im Feld einzubinden.

Mein Haus hat gemeinsam mit dem Sozialministerium frühzeitig zu Informationsveranstaltungen eingeladen, so fand bereits am 06. Dezember 2017 eine Großveranstaltung statt, zu der alle an Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege Beteiligten eingeladen waren. Zuletzt wurde am 27. August in Cloppenburg mit Schulen der aktuelle Sachstand erörtert. Kontinuierlich stehen beide Häuser auch für Veranstaltungen einzelner Verbände zur Verfügung und nutzen Gremien wie die Personalinitiative Pflege zum Austausch. Die Landesschulbehörde hat in den regelmäßigen Dienstbesprechungen die generalistische Ausbildung ebenso thematisiert wie die Fachberaterinnen und Fachberater Pflege im Rahmen ihrer Besuche in den Schulen.

Alle Informationen werden ständig auf der Basis der jeweils bekannten rechtlichen Rahmenbedingungen aktualisiert und entsprechend an die Schulen weitergegeben.

Sie sehen, die Schulen sind auf aktuellem Kenntnisstand und können sich auf die neue Ausbildung einstellen.

Anrede,

bereits am 27. September wird eine Steuergruppe zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Niedersachsen ihre Arbeit aufnehmen. Ihr werden Vertretungen aller Verbände angehören, die in der Ausbildung und ihrer Finanzierung engagiert sind. Insoweit ist die breite Einbindung auch der Schulen gewährleistet.

Einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden Schulen aller Bereiche und in regionaler Verteilung angehören. Diese Arbeitsgruppe nimmt bereits im 4. Quartal 2018 ihre Arbeit auf, obgleich der Bund die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne erst im Sommer des nächsten Jahres vorlegen wird. Parallel bereiten wir unter Beteiligung der Akteure die notwendigen Änderungen im NSchG und in den Verordnungen vor. Verbände und Schulen werden intensiv in die Ausgestaltung der Inhalte einbezogen. Wir legen Wert auf die Einbindung der Schulen, auf ihre Erfahrungswerte und Innovationskraft und sichern so einen dynamischen Entwicklungsprozess voll umfänglich ab!

Anrede,

die Finanzierungsverordnung wurde in den Fachausschüssen des Bundesrats intensiv beraten. Die Bundesländer wollen sicherstellen, dass es keine Ungleichbehandlung einzelner Schulträger hinsichtlich der Miet- und Investitionskosten geben wird. Ebenfalls kann schon heute zugesagt werden, dass auf Landesebene die Verhandlungspartner für die Pauschalen der Ausbildungskosten der Pflegeschulen so ausgewählt werden, dass alle Träger - öffentliche wie private - angemessen beteiligt sind. Die verbindliche Benennung dieser Verhandlungspartner wird noch in diesem Jahr erfolgen.

Anrede,

gerade im Hinblick auf die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Pflegeausbildung hat der Bund mit der konkreten Umsetzung erst in 2020 die notwendige Zeit für die Detailregelungen unter Beteiligung der Länder gelassen.

Seien Sie sicher, dass wir das Ziel der Umsetzung im Blick haben! Schon seit der Vorbereitung der bundesrechtlichen Regelungen richten wir an diesem Zeitstrahl unsere Arbeit aus. In diesem Prozess sind die Schulen fortlaufend eingebunden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Wie bereitet die Landesregierung die Pflegeschulen auf die Umsetzung der neuen Pflegeausbildung ab 2020 vor?

Die Landesregierung informiert die Schulen kontinuierlich zum aktuellen Sachstand, bindet sie in Projektgruppen ein und schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, damit diese die neue Ausbildung anbieten können.

Ergänzend möchte ich betonen, dass ich großes Verständnis dafür habe, dass bei Veränderungen immer eine gewisse Unsicherheit herrscht. Daher ist die enge Kommunikation, wie die Landesregierung sie mit den Pflegeschulen praktiziert, besonders wichtig.

2. Gemäß § 27 Abs. 1 PflBG zählen Investitionskosten der Pflegeschulen nicht zu den Ausbildungskosten und sind somit nicht erstattungsfähig. Gleichwohl werden beispielsweise Mietkosten im KHG den Investitionskosten zugeordnet und sind durch die Länder zu tragen (BT-Drs. 18/7823, Seite 80). Auch der vorliegende Referentenentwurf einer Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungs-verordnung berücksichtigt gemäß Anlage 1 keine Investitions- oder Mietkosten. Plant die Landesregierung auf Landesebene eine entsprechende Kompensation dieser Kosten zugunsten der Pflegeschulen? Wenn nein, wie sollen künftig die Investitions- und Mietkosten der freien Pflegeschulen finanziert werden?

Bevor hierzu eine Entscheidung getroffen werden kann, ist der Abschluss des Bundesratsverfahrens abzuwarten. Vom Ergebnis wird es sodann abhängen, welche Lösung wir für Schulen in freier Trägerschaft, die nicht mit Krankenhäusern verbunden sind, schaffen.

3. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung zum PflBG sollen in diesem Monat verabschiedet werden. Infolgedessen wäre es möglich, die Verhandlungen zu den Budgets gemäß § 30 PflBG in Niedersachsachsen aufzunehmen. In § 30 Abs. 1 Satz 2 werden die Vereinbarungspartner der Pauschalen für die Ausbildungskosten der Pflegeschulen bestimmt. Bis wann ist damit zu rechnen, dass die Vereinbarungspartner verbindlich benannt werden?

Die Landesregierung strebt an, dass die Verhandlungen im November 2018 aufgenommen werden. Dazu werden die Verhandlungspartner benannt sein.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.09.2018

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