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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 9 a der Landtagssitzung am 13.10.2021 - Kleine Anfrage der Fraktion der FDP: „Unterrichtsversorgung - vier Jahre Stillstand unter Minister Tonne?“ - Drs. 18/10008


Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

guten und verlässlichen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen sicherzustellen, ist von zentraler Bedeutung für die Zukunftschancen der jungen Menschen in unserem Land und daher auch ein vordringliches Ziel dieser Landesregierung.

Anrede,

in den letzten Haushaltsjahren ist es regelmäßig gelungen, deutlich mehr Lehrkräfte einzustellen, als dauerhaft aus dem Dienst ausgeschieden sind. Seit 2014 verzeichnen wir einen „Nettogewinn“ pro Haushaltsjahr von etwa 200 bis fast 1.000 Lehrkräften.

Auch im Einstellungsverfahren zum 1.8.2021 ist es erneut gelungen, 1.600 Lehrkräfte neu für den Schuldienst zu gewinnen, wohingegen gleichzeitig 1.493 Lehrkräfte ausgeschieden sind. Für das gesamte Haushaltsjahr 2021 ergibt sich ein Zugewinn von mehr als 360 Lehrkräften. Bezogen auf die Jahre 2018 – 2021 ergibt sich insgesamt eine positive Bilanz von mehr als 2.600 Lehrkräften.

Diese kontinuierliche Verbesserung der Lehrkräfteversorgung ist ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Sicherung und Stabilisierung der Unterrichtsversorgung. Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium und in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung danken, die sehr hart daran arbeiten, in jedem Bewerbungsverfahren so viele Stellen wie nur irgendwie möglich erfolgreich zu besetzen.

Anrede,

wir haben die Unterrichtsversorgung trotz vielfältiger Herausforderungen stabilisiert. Gleichzeitig unterliegt die Berechnung der Unterrichtsversorgung vielfältigen Faktoren.

Ein wichtiger Punkt liegt in der Wiedereinführung des 13. Schuljahrgangs im Schuljahr 2020/2021 und dem damit einhergehenden Anstieg der Schülerzahlen. Hinzu kommt, dass sich Schule verändert. Schule ist eben weit mehr als Pflichtunterricht – Schule ist ein Lebens- und Entwicklungsraum. Und auch hierfür statten wir Schule aus. Wir haben weiterhin steigende Zusatzbedarfe für Ganztag, Inklusion und Sprachförderung. Rund 20 % der Lehrkräftestunden fließen inzwischen in die weiteren Zusatz- und Förderbedarfe. Diese Stunden stehen dem System Schule zur Verfügung und dienen der Steigerung von Qualität.

Anrede,

die beschriebene Entwicklung bildet sich ab im Anstieg der Relation der Lehrkräfte-Ist-Stunden pro Schülerin und Schüler. 2016 lag dieser Wert bei 1,67 Stunden. Er konnte bis 2020/2021 auf einen Wert von 1,71 gesteigert werden.

Es kommen also trotz gleichzeitig steigender Bedarfe mehr Lehrkräftestunden bei den Schülerinnen und Schülern an. Das ist ein wichtiger Indikator für einen Anstieg der Qualität schulischer Bildung.

Also kein Stillstand, meine Damen und Herren, sondern ein deutlicher Fortschritt!

Auf eine weitere Entwicklung ist mit Blick auf die Unterrichtsversorgung hinzuweisen. Seit Jahren nimmt der Trend zur Teilzeit unvermindert zu. Dies ist ein Nebeneffekt der erfolgreichen Einstellungsverfahren der letzten Jahre und der daraus resultierenden, deutlichen Verjüngung der Kollegien an den Schulen. Kurz gesagt: Wir beschäftigen heute deutlich mehr jüngere Frauen und Männer an unseren Schulen, die in der Familienphase in Elternzeit gehen.

Zum Stichtag 10.09.2020 waren rund 43.000 Lehrkräfte 45 Jahre und jünger – das sind rund 60 Prozent aller Lehrkräfte. Ein Jahr zuvor waren es rund 41.800.

Die Lehrkräfte, die in Elternzeit oder familiär bedingt in Teilzeit gehen, sind als Ressource im System und stehen lediglich kurzfristig – während der Familienphasen – nicht in vollem Umfang zur Verfügung.

Nun zur angesprochenen Sperrung des Beschäftigungsvolumens im Doppelhaushalt 2022 / 2023:

Auch das Kultusministerium hat einen Konsolidierungsbeitrag zur Bewältigung der Lasten der COVID-19-Pandemie zu leisten: Die Landesregierung hat beschlossen, in sämtlichen Ministerien, Behörden und Verwaltungsbereichen 50 % des nicht besetzten Beschäftigungsvolumens und Budgets zu streichen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um nicht genutzte Beschäftigungsmöglichkeiten, untechnisch gesprochen also um sogenannte „freie Stellen“.

Im Bereich der allgemein bildenden Schulen führte dies dazu, dass von rd. 2.600 nicht genutzten Vollzeiteinheiten für die Jahre 2022 und 2023 1.300 VZE gesperrt werden. Die beamtenrechtlichen Planstellen aber bleiben erhalten.

Unabhängig von der zur Verfügung stehenden Stellenzahl und unabhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln stellt die Anzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Lehrkräfte eine tatsächliche Begrenzung unserer Möglichkeiten dar.

Wir konnten und können auch weiterhin allen Absolventinnen und Absolventen unserer Studienseminare ein Beschäftigungsangebot machen.

Da Niedersachsen ein attraktiver Arbeitsort auch für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Ländern ist, gelingt es regelmäßig, Stellen mit Personen zu besetzen, die den Vorbereitungsdienst in anderen Ländern abgeleistet haben.

Anrede,

es bleiben dennoch Herausforderungen bestehen. So verzeichnen wir häufig Stadt-Land-Disparitäten. Darüber hinaus haben wir zu wenige Absolventinnen und Absolventen insbesondere im Bereich des Lehramtes an Haupt- und Realschulen.

Wir arbeiten intensiv daran, für diese strukturellen Schwierigkeiten nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Zur Wahrheit gehört aber auch dazu, dass die Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raumes nicht im Erlasswege erreicht werden kann, sondern eine komplexe und ressortübergreifende Aufgabe ist.

Anrede,

ich möchte diese Ausführungen ergänzen um die berufliche Bildung, denn für die Landesregierung sind allgemeine und berufliche Bildung gleichwertig.

Die Unterrichtsversorgung der berufsbildenden Schulen ist im Laufe der Legislaturperiode von durchschnittlich 89,4 % im Schuljahr 2017/2018 auf zuletzt 92,3 % gestiegen. Auch hier also kein Stillstand, sondern eine erfreuliche Entwicklung, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Dies vorangestellt beantworte ich Ihre Fragen gerne wie folgt:

1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2022/2023 zu steigern?


Anrede,

wir werden den bisherigen Weg fortsetzen und weiterhin so viele neue Lehrkräfte einstellen wie möglich.

Wir werden darüber hinaus prüfen, welche Aufgaben in Schule tatsächlich von Lehrkräften wahrgenommen werden müssen und welche von anderen Fachkräften übernommen werden können.

In diesem Zusammenhang ist der in den vergangenen Jahren begonnene Ausbau multiprofessioneller Teams ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung der Personalausstattung. Bereits jetzt wird an den allgemein bildenden Schulen die Arbeit der Lehrkräfte durch rd. 12.000 pädagogische Fachkräfte unterstützt. Zusätzliche Fachkräfte konnten den Schulen u. a. seit November 2020 über das Schutzpaket Corona zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden rund 2.220 Arbeitsverträge abgeschlossen.

Durch das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ konnten bislang zusätzlich1.430 Studierende oder andere geeignete Personen als pädagogische Mitarbeiterin oder pädagogischer Mitarbeiter eingestellt werden. Damit erhalten die Schulen weitere Unterstützung im Umfang von rd. 10.100 Zeitstunden. Diese Fachkräfte leisten einen wichtigen Beitrag durch die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Aufarbeitung der Folgen der Pandemiezeit.

Anrede,

wir bleiben eben nicht stehen, sondern hinterfragen fortwährend, wie sich unsere Schulen unter sich verändernden Rahmenbedingungen gut aufstellen und ausstatten lassen.

Wir haben in Vorbereitung auf die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren in den gymnasialen Bildungsgängen in den Jahren vor 2020 die Kapazitäten in den gymnasialen Studienseminaren deutlich erhöht, um bedarfsgerecht die zusätzlich benötigten Lehrkräfte ausbilden zu können.

Wir haben darüber hinaus eine Lehrkräfteimagekampagne aufgelegt, um für den Beruf in Niedersachsen generell zu werben, aber auch schulformspezifische Informationen potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung zu stellen. Daneben hat Niedersachsen auch die Regelungen für die Einstellungsverfahren überprüft und angepasst, um Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern den Zugang zu erleichtern und sie beim Berufsstart zu unterstützen. Auch an diese Zielgruppe richtet sich unsere Imagekampagne.

Anrede,

auch an den berufsbildenden Schulen stellt die Landesregierung die Verbesserung der quantitativen und qualitativen Ausbildung der Schülerinnen und Schüler durch verschiedene Maßnahmen sicher. Zwei möchte ich exemplarisch nennen:

- die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten im Bereich Sozialpädagogik und

- die Einführung der Möglichkeit für Bachelorabsolventinnen und -absolventen in den technischen Studiengängen, den Master of Education zu erwerben.

Diese Maßnahmen zeigen bereits jetzt Erfolg: So wurden die Kapazitäten der Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen gerade um 50 Stellen für den Vorbereitungsdienst erhöht, um der Nachfrage gerecht werden zu können.

2. Welche Grundlagen schafft die Landesregierung dafür, den Lehrkräftebedarf der nächsten Jahre auch unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen der Arbeitszeitkommission, des Abbaus der Mehrstunden und kleinerer Klassen decken zu können, und welchen Bedarf sieht sie für die einzelnen Maßnahmen?


Anrede,

man muss die vielfältigen Erwartungen und Forderungen an Schule in Beziehung setzen zu dem, was insbesondere aufgrund der personellen Rahmenbedingungen möglich ist.

Wir prüfen daher alle Punkte und Regelungen im Hinblick auf die Ressourcenzuweisung.

Von den oben angesprochenen notwendigen Stellensperrungen sind 50 % der freien Beschäftigungsmöglichkeiten (2.600 VZE) betroffen. Damit stehen die anderen 1.300 freien VZE weiterhin zur Verfügung. Das bedeutet, dass wir die Möglichkeit haben, 2022 und 2023 zusammen 1.300 vollbeschäftigte Lehrkräfte mehr an unseren Schulen einzusetzen, als wir in der Spitze der letzten Jahre beschäftigt hatten. Hiermit werden weitere qualitative Verbesserungen möglich sein.

Perspektivisch muss das Ziel sein, die Stellensperrungen zurückzunehmen, um dadurch weitere Einstellungsmöglichkeiten zu generieren, welche die Qualität an Schule weiter steigern.

3. Kann die Landesregierung sicherstellen, dass die niedersächsischen Universitäten genügend Studienplätze, auch fächer- und lehramtsspezifisch, zur Verfügung stellen?


Anrede,

eine Arbeitsgemeinschaft von MK und MWK gleicht seit 2019 den Bedarf an Lehrkräften mit den vorhandenen Kapazitäten ab. Im Jahr 2019 konnte für die lehramtsspezifischen und fächerübergreifenden Bedarfe ermittelt werden, dass die Kapazitäten an den niedersächsischen Hochschulen in Summe für die Deckung des Bedarfs der kommenden Jahre ausreichend sind. Für die Zukunft wird die Arbeitsgemeinschaft die Bedarfe auch fächerspezifisch abbilden und mit den vorhandenen Kapazitäten abgleichen.

Ein ausreichendes Angebot an Kapazitäten allein ist aber noch keine Garantie für das tatsächliche Angebot an Lehrkräften. Es zeigt sich, dass einige Lehramtstypen und Fächerkombinationen besonders nachgefragt sind, es für andere dagegen schwierig ist, genügend Interessentinnen und Interessenten zu finden. Diese Herausforderung besteht bundesweit.

Selbstverständlich wird die Landesregierung die Entwicklung von Bedarf, Kapazität und studentischer Nachfrage weiterhin genau beobachten und ggf. fachspezifisch nachsteuern.

Auf der Grundlage der jeweils aktuellen Auswertungen der Einstellungsverfahren und der Ergebnisse der statistischen Erhebungen werden die in Frage kommenden Handlungsmöglichkeiten regelmäßig evaluiert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.10.2021

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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