Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frau Julia Willie Hamburg am 28.05.2026 im Niedersächsischen Landtag zu TOP 19b:
Kleine Anfrage für die Fragestunde der AfD-Fraktion: Einsatz des „Adenauerbus SRP+“ an niedersächsischen Schulen - Vereinbarkeit mit Menschenwürde, Neutralitätsgebot und Beutelsbacher Konsens, LT-Drs. 19/10661
– Es gilt das gesprochene Wort –
Anrede,
grundsätzlich freue ich mich natürlich, wenn sich Landtagsabgeordnete für die Arbeit an unseren Schulen interessieren. Manchmal habe ich jedoch den Eindruck, dass es nicht um inhaltliches Interesse geht, sondern darum, Misstrauen in unseren Schulen zu schüren. Dabei ist dieses absolut fehl am Platz. Unsere Lehrkräfte sind die wichtigsten Demokratie-Influencer*innen dieses Landes. Dabei sollten wir sie nicht ausbremsen, sondern ihnen den Rücken stärken!
Eine der Schulen, die Sie mit Ihrem Vorstoß adressieren, ist die KGS Leeste. Diese trägt seit 2023 den Namen der Holocaustüberlebenden und Gründerin des Auschwitz Komitees für die Bundesrepublik Deutschland „Esther Bejarano Schule“. Eine Schule, die sich im besonderen Maße für Demokratie und gegen Hass einsetzt und das auch mit ihrem neuen Namen zum Ausdruck bringt.
Anrede,
als Niedersächsische Kultusministerin bin ich dankbar, dass Schulen sich so klar für die Demokratie, die in unserem Grundgesetz verankerten Werte und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung aussprechen. Ich denke, die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten hier im Hause wird dies genauso sehen.
Anrede,
Unsere Schulen fördern eine kritische Reflexion, den Meinungsaustausch, der auch kontrovers sein darf, und tragen so zu einer differenzierten Urteilsbildung bei. Sie vermitteln eine Vielfalt an politischen Positionen, ohne einseitig Partei zu ergreifen, ohne zu überwältigen.
Wenn es um den Kern unserer Demokratie, unserer Freiheit und unseres Zusammenlebens geht, sind Schulen verpflichtet, für demokratische Werte einzutreten und Angriffe auf diese klar und deutlich zurückzuweisen. Hier sind Schulen als Orte der klaren demokratischen Haltung gefragt.
Die Abgrenzung gegenüber verfassungsfeindlichen Positionen stellt keine politische Einseitigkeit dar. Ganz im Gegenteil: das gehört zum Bildungsauftrag der Schulen. Und auch der von Ihnen so gerne wie falsch zitierte Beutelsbacher Konsens fordert keine Wertneutralität hinsichtlich der demokratischen Grundrechte. Die Schulen sind sogar verpflichtet, Werte und Prinzipien zu vermitteln, die der Verfassung zugrunde liegen. Sie haben hierbei die volle Unterstützung meines Hauses und auch von mir persönlich.
Anrede,
Selbstverständlich haben Schulen wie die Esther-Bejarano-Schule das Recht, auch Angebote externer Träger zu nutzen. Dies hat die Schule im Rahmen der kommunal und parteiübergreifend koordinierten „Woche der Demokratie“ in der Trägerschaft des „Runden Tisches gegen Rechts für Integration“ – auch getan. Der „Runde Tisch“ hat den Busbesuch angefragt und den Schulen angeboten, woraufhin die Schulleitungen dieses Angebot auf Basis des schulischen Bildungsauftrags und des Erlasses zur Stärkung der Demokratiebildung geprüft und positiv bewertet haben.
Bei dem Angebot des „Adenauerbus SRP+“ handelt es sich u. a. um Vorträge und Gesprächsrunden, die laut Anbieter das Ziel haben, „Reflexion und Diskussionsfähigkeit fördern“. Das Projekt soll „Neugier wecken und zu Diskussionen anregen, um Schüler*innen zu befähigen, eigene Positionen zu Demokratie und Menschenrechten zu entwickeln“. Alles Dinge also, die im Rahmen schulischer Demokratiebildung eine wichtige Rolle spielen.
Soweit der Rahmen.
Dieses vom Zentrum für politische Schönheit, einem Künstlerkollektiv, initiierte Bildungsangebot bedient sich bewusst künstlerischer Mittel, um auf bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen und politische Sachverhalte hinzuweisen. Wenn Parteien Themen in der Öffentlichkeit diskutieren und sich zu ihnen positionieren, müssen sie eine entsprechende künstlerische Auseinandersetzung mit ihrem Wirken hinnehmen.
Selbstverständlich jedoch kann man über die jeweilige künstlerische Ausdrucksform kontrovers streiten – auch das gehört in einer Demokratie dazu.
Konkret steht hier die Darstellung der AfD sowie ein mögliches Verbotsverfahren im Raum, das im Rahmen des Angebots des sogenannten Adenauerbusses thematisiert wird. Es geht also im Kern um ein aktuelles, gesellschaftlich breit und auch kontrovers diskutiertes und somit schulisch relevantes Thema. Laut der Homepage der Initiatoren des sog. Adenauerbusses können sich Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Angebots im Übrigen mit dem Pro und Contra eines solchen Verbots auseinandersetzen.
Ganz grundsätzlich – und dies ist in anderem Rahmen auch gerichtlich bestätigt worden – muss sich eine Partei Aussagen ihrer Funktionärinnen und Mitglieder zurechnen lassen.
Ich habe großes Vertrauen darin, dass die Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung und auch die einzelnen Lehrkräfte in ihrer gesamten Professionalität über die Geeignetheit und Inanspruchnahme solcher Angebote für ihre jeweilige Schule kompetent entscheiden.
Ich vertraue darauf, dass unsere Schulen bei der Begleitung sowie der wichtigen Vor- und Nachbereitung für die notwendige Differenzierung, Kontroversität und Ausgewogenheit sorgen und vor allem ihren Schülerinnen und Schülern Raum geben, sich ein eigenes, unabhängiges und freies Urteil zu bilden.
Hierbei wissen die Lehrkräfte um ihre Pflichten, dass sie also die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler nicht zugunsten einer bestimmten Meinung oder Anschauung innerhalb der pluralistisch-demokratischen Gesellschaft einnehmen dürfen und die parteipolitische Neutralität zu achten haben.
Wenn wir uns den Einzelfall anschauen, dann sehen wir genau dies auch bestätigt. Nehmen wir die bereits benannte Esther-Bejarano-Schule in Leeste:
- Die Schulöffentlichkeit wurde hier im Vorfeld schriftlich über den Besuch des Busses informiert. Dieser wurde im Vorfeld fachlich geprüft und positiv bewertet.
- Eine parteipolitische Beeinflussung hat die Schule für sich nicht wahrgenommen.
- In den beteiligten Lerngruppen wurde der Besuch im Unterricht ausreichend nachbearbeitet.
- Belastende Erfahrungen wurden seitens der Schülerinnen und Schüler hierbei nicht geäußert.
- Die schulinterne Reflexion ergab, dass man solche Angebote künftig allerdings eher mit älteren Schülerinnen und Schülern besuchen werde, wenngleich nicht unbedingt das Alter, sondern vielmehr die „geistige Reife“ der jeweiligen Lerngruppe entscheidend ist.
Wir sehen an diesem Beispiel: Unsere Schulen handeln umsichtig, pädagogisch angemessen und fachlich kompetent. Sie setzen sich intensiv mit außerunterrichtlichen Angeboten auseinander, analysieren den möglichen Mehrwert, begleiten dies, sorgen für angemessene Vor- und Nachbereitung und reflektieren mögliche Anpassungen.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:
- Teile der Inszenierung sind sicherlich streitbar. Es handelt sich aber um eine thematische Auseinandersetzung, die sich als künstlerische Ausdrucksform versteht, die besonderen grundgesetzlichen Schutz beansprucht. Hierbei ist auch zu beachten, dass Politikerinnen und Politiker aufgrund ihrer öffentlichen Funktion mehr kritische Auseinandersetzungen hinnehmen müssen als Privatpersonen. Die Grenzen zulässiger Kritik an Politikerinnen und Politikern sind hier im Rahmen der künstlerischen Freiheit weiter zu ziehen als bei Privatpersonen.
Mit Blick auf die Schule lässt sich sagen: Eine entsprechende Rahmung, Einordnung und Reflexion sind unabdingbar und sicherlich auch anspruchsvoll. Ich habe aber wie geschildert großes Vertrauen in unsere Schulen und Lehrkräfte, dass ebendies auch geschieht.
- Auch den Schülerinnen und Schülern dürfte bewusst sein, dass es sich um eine zuspitzende künstlerische Darstellung handelt. Diese kann vielfältige didaktische Anlässe bieten, die über die im Rahmen des sog. Adenauerbusses hinausweisen, etwa die Frage nach der Kunstfreiheit. Der Beutelsbacher Konsens ist eine maßgebliche didaktische Leitlinie der politischen Bildung. Diese zu beachten, ist Aufgabe der Lehrkräfte, der sie kompetent nachkommen, wie das bereits benannte Beispiel zeigt. Somit ist die Vor- und Nachbereitung solcher kontroversen Angebote der politischen Bildung an Schule entscheidend, um dem Beutelsbacher Konsens an dieser Stelle Rechnung zu tragen. D.h. nicht jedes Angebot muss für sich dieses Grundprinzip der politischen Bildung bereits in sich berücksichtigen. Vielmehr darf es kontrovers sein und kann auch provozieren, um Diskussionen darüber überhaupt erst zu entfachen, anhand derer Schülerinnen und Schüler eine politische Urteilsfähigkeit entwickeln können.
- Grundsätzlich gilt: Bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, besteht die Pflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften werden bei Vorliegen entsprechender Sachverhalte arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft. Ob ein dienstliches Verhalten gegen beamten- oder arbeitsrechtliche Pflichten verstößt, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Bei dem hier diskutierten Vorgang besteht hierzu nach den vorliegenden Informationen soweit kein Anlass.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.05.2026
Ansprechpartner/in:
Britta Lüers
Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148
