Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frau Julia Willie Hamburg am 28.05.2026 im Niedersächsischen Landtag zu TOP 18a:
Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion: „Wie will die Kultusministerin die Zukunft der Tagesbildungsstätten sichern?“, LT-Drs. 19/10702
– Es gilt das gesprochene Wort –
Anrede,
im Oktoberplenum habe ich hier im Hause gesagt, dass es mein Ziel ist, die bestehenden Tagesbildungsstätten weiterzuentwickeln. Heute kann ich mit großer Freude feststellen, dass wir mit allen Beteiligten einen Weg gefunden haben, den schulischen Teil der Tagesbildungsstätten in Schulen umzuwandeln.
Nahezu vierzig Jahre ist dieser Prozess immer wieder angeschoben, aber nie zu Ende gebracht worden.
Wir haben das nun endlich geschafft. Und ich möchte allen, die daran beteiligt waren, danken. Solche Veränderungsprozesse sind nie einfach und wenn es um Kinder geht, die besondere Aufmerksamkeit brauchen, dann ist besondere Sorgfalt gefragt.
Aber ich will schon sagen: Gemeinsam haben wir einen echten Meilenstein für gute Bildung in Niedersachsen gesetzt!
Mein Haus hat einen Rahmen erarbeitet, der es den Trägern ermöglicht, die anerkannten Tagesbildungsstätten zügig in Förderschulen in freier Trägerschaft im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung weiterzuentwickeln.
Im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens wird der Landtag über eine gesetzliche Möglichkeit (§ 191 a NSchG) zur Umwandlung von bestehenden Tagesbildungsstätten in Schulen in freier Trägerschaft ohne Einhaltung einer dreijährigen Wartefrist bis zum 31. Juli 2029 entscheiden. Dies war oberster Wunsch der Beteiligten und es ist uns gelungen, eine Umsetzung zu ermöglichen.
Im Rahmen der bestehenden schulrechtlichen Möglichkeiten hat mein Haus ergänzend zur rechtlichen Anpassung einen Erlass erarbeitet, in dem für einen Übergangszeitraum von acht Jahren das bislang beschäftigte Personal unter bestimmten Voraussetzungen in die anerkannte Ersatzschule übernommen werden kann.
Die Tagesbildungsstätten und alle ihre Mitarbeitenden leisten eine wertvolle und wichtige Arbeit. Und diese Wertschätzung wird sich nicht „nur in warmen Worten“ niederschlagen, sondern vielmehr in Regelungen, die Möglichkeiten für den weiteren Einsatz des Personals schaffen. So bleibt besonders für die Schülerinnen und Schüler eine Kontinuität bezüglich der Bezugspersonen bestehen.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihnen die folgenden Fragen.
Frage 1
(Wie stellt die Landesregierung sicher, dass aus anerkannten Tagesbildungsstätten hervorgehende anerkannte Ersatzschulen ab dem ersten Tag ihres Schulbetriebs die vorgesehene Finanzhilfe erhalten?)
Der Änderungsvorschlag der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU im Niedersächsischen Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sieht vor, dass das Land für eine bis zum 31. Juli 2029 aus einer anerkannten Tagesbildungsstätte hervorgegangenen anerkannten Ersatzschule die Finanzhilfe vom Zeitpunkt der Genehmigung und Aufnahme des Schulbetriebs an gewährt (abweichend von § 149 Abs. 1 NSchG).
Der Träger einer aus einer anerkannten Tagesbildungsstätte hervorgehenden anerkannten Ersatzschule wird ab dem ersten Tag des Schulbetriebs Finanzhilfe erhalten.
Frage 2
(Welche Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sind vorgesehen, um das vorhandene Personal zu halten, bestehende Leitungskompetenzen zu berücksichtigen und Weiterentwicklung zu ermöglichen?)
Die TBST als Einrichtungen der Eingliederungshilfe können weiterhin das vorhandene Personal beschäftigen und auch auf bestehende Leitungskompetenzen zurückgreifen. In dem schulischen Teil der TBST, der in eine Schule umgewandelt wird, müssen Lehrkräfte tätig sein. Hierfür haben wir Übergangsregelungen geschaffen, in denen großzügig die Anforderungen an als gleichwertig anzuerkennende Lehrkräfte sowie an die Genehmigungsfähigkeit einer Schulleitung geregelt werden. Hierbei sind Qualifizierungsmaßnahmen von besonderer Bedeutung.
Frage 3
(Hält die Landesregierung die vorgesehene Übergangsfrist von fünf Jahren für ausreichend, und auf welcher Grundlage bewertet sie die Umsetzbarkeit für die betroffenen Träger?)
Die Landesregierung hält die vorgesehenen Fristen für angemessen. Es ist auch das Ziel der Träger, die fachlichen Anforderungen an Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft kurzfristig zu erreichen. Daher soll der Erlass erst zum 01.08.2034 außer Kraft treten und die Frist für die Erteilung von Auflagen in der Genehmigung für das Personal auf 5 Jahre erweitert werden.
Anrede,
wir sind auf Kurs und auf einem guten Weg, endlich eine nachhaltige Lösung zu gestalten! Ich danke allen, die so konstruktiv an diesem Prozess mitgewirkt haben und ihn weiter gestalten.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.05.2026
Ansprechpartner/in:
Britta Lüers
Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148
