Nds. Kultusministerium

Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frau Julia Willie Hamburg am 23.06.2026 im Niedersächsischen Landtag zu TOP 5-7


TOP 5 Gesetzentwurf – Gesetz zur Regelung der Nutzung mobiler digitaler Endgeräte an Schulen und zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (Drs. 19/07490), Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, LT-Drs. 19/7490

TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung, LT-Drs. 19/9897

TOP 7 Stärkung der Inklusion – Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen, Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, LT-Drs. 19/4579


– Es gilt das gesprochene Wort –


Anrede,

heute ist – ich glaube, das muss man wirklich so deutlich sagen – ein historischer Tag für gute Bildung in Niedersachsen! Ein Tag, an dem wir mehr Bildungschancen schaffen, modernes Lernen fördern und unseren Schulen mehr ermöglichen:

  1. Wir stärken unsere Schulen, sichern ihre Qualität und ermöglichen ihnen mehr Freiräume, um Lernangebote so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche bestmöglich auf ihrem Bildungsweg unterstützt werden.

  2. Wir ermöglichen mehr Beteiligung für Schülerinnen und Schüler.

  3. Wir schaffen Regelungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz.

  4. Wir gehen einen großen Schritt für modernes Lernen, indem wir die 1:1-Aus-stattung mit digitalen Endgeräten gesetzlich verankern.

  5. Wir schaffen die Grundlagen für eine moderne, bürokratiearme Schulverwaltung und ein Bildungsverlaufsregister und sorgen dafür, dass kein Kind mehr verloren geht.

  6. Und nicht zuletzt eröffnen wir für unsere Tagesbildungsstätten heute endlich die Möglichkeit, sich zu Schulen weiterzuentwickeln.


Tagesbildungsstätten (auch TOP 7)


Anrede,

Seit über 40 Jahren wurde versucht, diesen Prozess zu gestalten. Jetzt ist es gelungen! Das Werk einer gemeinsamen Kraftanstrengung. Wir sind erfolgreich ins Machen gekommen – mit einem Ergebnis, das nachhaltige Veränderungen ermöglicht im Sinne der Kinder und Jugendlichen.

Wir fördern die zügige Umwandlung möglichst vieler Tagesbildungsstätten zu Schulen in freier Trägerschaft. Dabei gewähren wir die Finanzhilfe für aus Tagesbildungsstätten hervorgehende Ersatzschulen ab Aufnahme des Schulbetriebs, um einen reibungslosen Start zu ermöglichen. Die bestehenden Tagesbildungsstätten erhalten dabei gleichzeitig einen unbefristeten Bestandsschutz. Wir eröffnen also den Tagesbildungsstätten einen guten Weg, den sie in dem jeweils für sie richtigen Tempo gehen können.

Ich freue mich umso mehr, dass wir – die demokratischen Fraktionen dieses Hauses – diesen historischen Schritt im Transformationsprozess gemeinsam gehen. Ich möchte daher den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU gleichermaßen meinen ausdrücklichen Dank aussprechen.


Anrede,

wir stimmen heute über ein Schulgesetz ab, mit dem wir nicht nur mehr Bildungsqualität und gleiche Bildungschancen ermöglichen. Sondern wir bringen auch mehr pädagogische Freiräume und mehr gelebte Demokratie für Schulen auf den Weg.

Gerade in diesen Zeiten, die von gesellschaftlichen Spannungen und einer massiven Gefährdung unseres Zusammenlebens geprägt sind, ist die Demokratiebildung von besonderer Bedeutung. Dafür ist eine in der Schule gelebte Demokratie und damit das Erleben von Selbstwirksamkeit zentral.

Weil wir dieser Überzeugung sind, stärken wir die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen. Denn wenn Kinder und Jugendliche erleben, dass ihr Einsatz für ihre Interessen zu Veränderungen führt, lernen sie Demokratie nicht nur – sie erleben sie. Wer mitentscheiden kann, wie das Klassenzimmer gestaltet wird und welche Regeln sich eine Gemeinschaft gibt, der erlernt auch einen anderen Umgang mit etwas, das nicht selbstverständlich ist: Mit Freiheit und Demokratie!

Daher wird künftig in allen Schulformen und Schulbereichen – und zwar ausdrücklich auch im Primarbereich und an den Förderschulen – die Wahl einer Klassenvertretung verbindlich eingeführt. Zudem wird festgelegt, dass die Klassenschülerschaft den Klassenrat bildet.

Wer sich aber wirksam für die Interessen der Schülerinnen und Schüler einsetzen will, braucht eine stabile Basis, die ein effektives Handeln ermöglicht. Und deshalb werden wir heute die Geschäftsstelle des Landesschülerrates im Schulgesetz verankern.


Anrede,

wir machen heute weitere große Schritte im Freiräume-Prozess:

Wir ermöglichen künftig Grundschulen, zusätzlich zur Eingangsstufe auch die Schuljahrgänge 1-4 als pädagogische Einheit mit jahrgangsübergreifenden Lerngruppen zu führen.

Den Oberschulen, die bislang zumeist jahrgangsbezogen organisiert sind, eröffnen wir weitere Möglichkeiten für die integrative Gestaltung des Unterrichts. Dabei bleibt der schulzweigspezifische Unterricht weiterhin möglich.

Weitere Freiräume schaffen wir durch die Änderungen durch die Reform der gymnasialen Oberstufe – und zwar sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Schülerinnen und Schüler. Es entfallen die derzeit vorgegebenen Schwerpunkte der Qualifikationsphase mit ihren festgelegten Fachkombinationen. Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler den Freiraum für eine Kurswahl, die ihren Stärken und Neigungen entspricht.


Anrede,

Wir schaffen faire Chancen für alle Kinder – gerade Beeinträchtigungen wie einer Lese-Rechtschreibstörung oder einer Dyskalkulie wollen wir bei der Leistungsbewertung Rechnung tragen, indem wir klare Regelungen zum Nachteilsausgleich und zum Notenschutz in das Gesetz aufnehmen.


Anrede,

Ich sage ganz klar: Schule lebt vom Miteinander, dem gemeinsamen Austausch und Lernen! Und das gibt es nur in Präsenz. Von diesem Prinzip möchten wir nicht abweichen.

Aber wir schaffen für besondere Ereignisse einen gesetzlichen Rahmen für Distanzunterricht. Künftig dürfen Schulen bei extremen Witterungsverhältnissen, behördlichen Betretungsverboten oder einer unvorhersehbaren Unbenutzbarkeit des Schulgebäudes verpflichtenden Distanzunterricht anordnen.


Schüler-ID, Neo, statistisches Bildungsregister


Anrede,

wer Schülerinnen und Schüler individuell fördern und gezielt fördern möchte, der benötigt Informationen zu ihrem bisherigen Bildungsweg. Und genau daran mangelt es bislang. Das wollen wir ändern: mit der Einführung einer zentralen Schulverwaltungsdatenbank sowie eines statistischen Bildungsregisters setzen wir eine zentrale Forderung aus der Bildungsforschung um. Es ist bundesweit und parteiübergreifend anerkannt, dass eine datengestützte Entwicklung und Qualitätssteuerung ein wichtiger Hebel ist, um den aktuellen Herausforderungen im Schulsystem wirksam zu begegnen. Länder wie Kanada gehen voran und bundesweit bringen wir Niedersachsen hier künftig in eine Vorreiterstellung. Denn wir führen heute eine der im Ländervergleich fortschrittlichsten Regelungen ein. Und dabei lassen wir nicht den Datenschutz außer Acht. Denn wir legen die sensiblen Daten unserer Kinder in die Hände einer Vertrauensstelle, die als Datentreuhänder fungiert.

Zudem wurde die Zusammenarbeit mit den Jugendberufsagenturen ausgebaut. Der Datenaustausch wurde vereinfacht und die Übermittlung der Kontaktdaten von ehemaligen Schülerinnen und Schülern ohne Anschlussperspektive wurde ermöglicht. So kann verhindert werden, dass Jugendliche nach dem Verlassen der Schule durchs Raster fallen. Dies ermöglicht den JBA Jugendliche nach dem Verlassen der Schule optimal bei der Berufsorientierung zu unterstützen.


Anrede,

mit den Änderungen bei der Förderschule werden wir diese in ihrer Funktion stärken. Förderschulen werden seit jeher in den unterschiedlichen bestimmten Förderschwerpunkten geführt. Denn wir wissen, dass unterschiedliche Bedarfe unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen erfordern. Bei mehreren miteinander verbundenen Beeinträchtigungen ist der vorrangige Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung leitend – das ist ein sinnvoller Fokus, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.


Anrede,

Last but not least: ein wichtiger Aspekt der Novelle ist die schulgesetzliche Stärkung der Antidiskriminierung. Das Recht von Schülerinnen und Schülern auf einen diskriminierungsfreien Schulbesuch und damit auch der Schutz vor Benachteiligung wird im Schulgesetz endlich ausdrücklich und verbindlich festgeschrieben. Denn alle Kinder sollen gerne zur Schule gehen und unbeschwert lernen können. Zum anderen wird gesetzlich verankert, dass die Schulbehörden die Aufgabe einer Antidiskriminierungsstelle wahrnehmen.

Diese Novelle hat noch viele weitere wichtige Aspekte, auf alle kann ich hier aus zeitlichen Gründen nicht eingehen. Teilweise befassen wir uns damit ja auch noch an anderer Stelle dieser Plenarwoche.

Gute Bildung erfordert gute Rahmenbedingungen. Mit diesem Gesetzesvorhaben bringen wir genau das auf den Weg.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Kopfbild einer Frau mit freundlichem selbstbewussten Blick   Bildrechte: MK/Ole Spata

Kultusministerin Julia Willie Hamburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2026

Ansprechpartner/in:
Britta Lüers

Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148

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