Nds. Kultusministerium

Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frau Julia Willie Hamburg am 23.06.2026 im Niedersächsischen Landtag zu TOP 3: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, LT-Drs. 19/9906



– Es gilt das gesprochene Wort –

Anrede,

verlässliche Betreuung, mehr Flexibilität für die Einrichtungen – diese beiden Ziele sind für uns handlungsleitend, um gute Rahmenbedingungen für unsere Kitas zu gestalten. Den heute zur Abstimmung stehenden Entwurf zur Änderung des NKiTaG zum kommenden Kindergartenjahr begrüße ich daher sehr.

Mit der jüngsten Novelle des Gesetzes zum Kindergartenjahr 2024/2025 haben die Regierungsfraktionen eine Reihe von kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit wurde Druck von den Einrichtungen genommen, die in Zeiten von Fachkräftemangel und hohen Belegungszahlen dringend mehr Flexibilität benötigten, um verlässliche Öffnungszeiten sicherzustellen. Dabei geht es immer darum, einerseits ausreichend Spielräume für die Einrichtungen zu schaffen, zugleich aber auch die Qualität auf einem hohen Niveau zu sichern. Die für die akuten Herausforderungen gefundenen Lösungen waren daher ausdrücklich kein Abschied von dem Ziel, die Qualität von Förderung und Betreuung in unseren KiTas zu steigern. Sie sind daher bewusst für zwei Jahre befristet worden.


Anrede,

Wo stehen wir jetzt? Die Betrachtung der aktuellen Situation bringt zwei wesentliche Schlüsse mit sich.

Erstens: Der Druck auf die Einrichtungen ist angesichts der weiterhin hohen Belegungszahlen bei gleichzeitigem bundesweiten Fachkräftemangel nach wie vor hoch.

Zweitens: Die Anstrengungen zur Steigerung der Ausbildungszahlen beginnen zu wirken. Der Ausbau der Plätze für die schulische Ausbildung, Erleichterungen des Quereinstiegs und Weiterbildungen – all das zahlt mit ein für attraktive Bedingungen. Eine Verbesserung des Fachkräfteangebotes ist in Sicht. Auch die absehbare Entwicklung der Kinderzahlen lässt perspektivisch eine Entspannung am Fachkräftemarkt erwarten.

Es ist daher richtig und wichtig, dass die Fraktionen mit diesem Entwurf die notwendige Verlängerung der Entlastungsmaßnahmen auf den Weg bringen. Angesichts der aktuellen Lage brauchen die Kitas aktuell weiterhin die Flexibilität.

Der Fraktionsentwurf sieht darüber hinaus weitere Entlastungen und Vereinfachungen vor: So wird ein gesondertes Konzept für den Betrieb großer Kindertagesstätten nicht wie bisher ab mehr als fünf in der Einrichtung betriebenen Gruppen erforderlich, sondern erst ab einer Größe von mehr als sieben Gruppen. Hierdurch werden Einrichtungen von Verwaltungsaufwand entlastet.

Darüber hinaus geht mit diesem Entwurf auch das klare Signal einher, die Verwaltungspraxis noch weiter zu verschlanken und die bereits jetzt vorhandenen Spielräume noch stärker zu nutzen, um Prozesse zu beschleunigen und die Träger zu entlasten.

Dieses Gesetzesvorhaben ist daher auch ein wichtiger Beitrag im Sinne von „Schneller. Einfacher. Günstiger“. Wir sorgen dafür, dass sich Menschen um Kinder kümmern können statt um Formulare.

Ich sage aber auch ganz deutlich: Der vorgelegte Entwurf ersetzt nicht die Umsetzung der NKiTaG-Revision durch die Landesregierung. Die strukturelle und systematische Weiterentwicklung des Gesetzes wird im kommenden Jahr erfolgen. Dabei wird auch ein Schwerpunkt auf dem Abbau bürokratischer Hemmnisse liegen.

Derzeit wird seitens des Bundes ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) erarbeitet, das maßgebliche Rahmenbedingungen für die Landesgesetzgebung setzen wird. Sobald ein Referentenentwurf zum QEG vorliegt, werden seine Vorgaben in den derzeit in Vorbereitung befindlichen Regierungsentwurf einfließen. Aufgrund der Komplexität des Gesamtgefüges wollen wir diese Themen im nächsten Jahr einheitlich regeln, ein Vorziehen einzelner Maßnahmen hätte zu Unsicherheit und Mehraufwand bei den Trägern geführt, ohne echten Mehrwert zu bringen. Statt auf trügerische Symbolpolitik setzen wir auf nachhaltige Fortentwicklung, die die tägliche Arbeit der Träger und in den Einrichtungen spürbar erleichtert.

Die ablehnende Haltung der CDU kann ich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht nachvollziehen. Auch hier zeigt sich: Andere reden nur über die Probleme. Wir kümmern uns um Lösungen!

Der Entwurf der Regierungsfraktionen greift aber noch ein weiteres Anliegen auf. Nämlich das in einem entsprechenden Entschließungsantrag formulierte und fraktionsübergreifend getragene Anliegen, die Zahngesundheit aller KiTa-Kinder durch niedrigschwellige Maßnahmen zu verbessern. In niedersächsischen KiTas werden in Zukunft nicht mehr nur Angebote gemacht, sondern es wird eine verpflichtende Gruppenprophylaxe geben. Das Recht von Kindern auf ein gesundes Aufwachsen wird daher durch diesen Gesetzentwurf gestärkt. Durch die gewählte Widerspruchslösung entfällt die bisherige Abfrage bei den Eltern nach einer ausdrücklichen Zustimmung. Auch dies ist ein kleiner Schritt hin zu schlankeren Prozessen, der die Gesundheit der Kinder in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig die Einrichtungen und Familien entlastet.

Verlässliche Betreuung, gute frühkindliche Förderung: wir handeln verantwortungsbewusst im Sinne der Kinder und ihrer Eltern. Wir bleiben auf Kurs im Kita-Land Niedersachsen.


Vielen Dank dafür an die Fraktionen und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Kopfbild einer Frau mit freundlichem selbstbewussten Blick   Bildrechte: MK/Ole Spata

Kultusministerin Julia Willie Hamburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2026

Ansprechpartner/in:
Britta Lüers

Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148

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