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LT September-Plenum TOP 22: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 79


Sinkende Betreuungsquote in Niedersachsens Kindergärten - Was unternimmt die Landesregierung?

Abgeordnete Astrid Vockert, Ulf Thiele und Kai Seefried (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Einer aktuellen Statistik zufolge hat Niedersachsen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes 2015 bis 2018 seit dem Programmstart und bis zum 31. Juli 2017 bislang 4,6 Millionen Euro von möglichen fast 51 Millionen Euro abgerufen. Das sind rund 9 %. Der durchschnittliche Mittelabruf aller Länder liegt bei fast 40 %. Mit dem Programm wird der Ausbau von Betreuungsplätzen von unter Dreijährigen gefördert.

Laut der vom Kultusministerium herausgegebenen Statistik „Kindertagesbetreuung - Übersicht in Zahlen“ (Download unter: www.mk.niedersachsen.de/download/66787/Kindertagesbetreuung_-_Uebersicht_in_Zahlen.pdf) ist 2016 erstmals seit zehn Jahren die Betreuungsquote der Drei- bis Sechsjährigen gesunken. Während sie 2015 bei 95,8 % lag, betrug sie 2016 noch 94,1 %.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Mittel aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsausbau“ 2015 bis 2018 des Bundes sind nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT IV) zu 100 Prozent bewilligt worden. Der Mittelabruf liegt aktuell bei 14,36 Prozent.

Der weitere Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren war, ist und bleibt ein Kraftakt, den Bund, Land und Kommunen auch weiterhin nur gemeinsam schultern können.

Die neue Richtlinie der Landesregierung zum Ausbau der Tagesbetreuung - RAT V - setzt hier ein wichtiges Signal: Mit einem Finanzvolumen, das höher ist als die jeweilige finanzielle Ausstattung der Vorgängerrichtlinien RAT I bis RAT IV, werden bis 2020 weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren gefördert. Mit dieser Richtlinie werden mehr Plätze gefördert, als in jedem einzelnen der bisherigen RAT-Programme zuvor.

Dies zeigt: Die frühkindliche Bildung und der Ausbau der Kindertagesbetreuung hat für diese Landesregierung eine sehr hohe Priorität.

1.Wie begründet die Landesregierung den vergleichsweise sehr niedrigen Mittelabruf für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsausbau“ von 9 % in Niedersachsen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von rund 40 %?

Die Mittelabrufquote von aktuell 14,36 Prozent imInvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsausbau“ 2015 bis 2018 erklärt sich damit, dass nach den Richtlinien zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren die Auszahlung der Zuwendung erst nach vollständiger Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgen kann. Die Regelungen zum Mittelabruf der gewährten Zuwendungen aus den Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsausbau“ sind in den Bundesländern nicht einheitlich. Ein aussagekräftiger Vergleich der Werte ist daher nicht möglich.

2.Wie viele Anträge mit welchem Gesamtvolumen in Euro liegen der Landesregierung für das Nachfolgeprogramm des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuung für den Zeitraum 2017 bis 2020 vor?

Das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 des Bundes, aus dem Niedersachsen rd. 105,6 Mio. Euro zur Verfügung stehen, wurde durch die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT V) umgesetzt. Nach dieser Richtlinie waren mit Stand vom 05.09.2017 104 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 23.237.852,50 Euro bewilligt, weitere 324 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 59.853.600,66 Euro lagen zur Bearbeitung vor. Insgesamt ergibt dies 428 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 83.091.453,16 Euro.

3.Wie hat die Landesregierung die Kommunen in Niedersachsen unterstützt, damit die Betreuungsquote für Drei- bis Sechsjährige in Niedersachsen wieder ansteigt?

In einem Flächenland wie Niedersachsen gibt es erhebliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Nachfrage nach einem Betreuungsplatz für Kinder.

Die Zuständigkeit für die bedarfsgerechte Schaffung von Betreuungsplätzen für alle Kinder liegt bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe. Gem. § 80 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen festzustellen, den Bedarf zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Durch umfangreiche landespolitische Initiativen, wie z. B. die Förderung von Zusatzkräften in Kindergartengruppen und die Aufstockung der Mittel für die Sprachförderung im Elementarbereich trägt das Land zur Steigerung der Qualität und damit auch der Attraktivität der Kindertagesbetreuung für Eltern bei.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

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