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LT September-Plenum TOP 22: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 77


Was hat es mit dem „Muster-Sponsoringvertrag“ der Landesregierung für den Microcomputer „Calliope Mini“ auf sich?

Abgeordnete Christian Calderone, Uwe Schünemann und Kai Seefried (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Das Kultusministerium hat in seiner Antwort (Drucksache 17/8589) auf die Anfrage „Wie stellt sich die Landesregierung den Einsatz des Microcomputers ‚Calliope‘ in den niedersächsischen Grundschulen im Schuljahr 2017/2018 vor?“ dargestellt, dass mit der Calliope gGmbH, deren Geschäftsführerin Prof. Dr. Gesche Joost ist, ein sogenannter Muster-Sponsoringvertrag geschlossen worden sei.

1.Welche Person innerhalb der Landesregierung hat wann genau (Datum) entschieden, dass mit der Calliope gGmbH ein sogenannter Muster-Sponsoringvertrag abgeschlossen wird?

Der Vertrag wurde durch Frau Staatssekretärin Erika Huxhold am 25.08.2017 unterzeichnet, die damit die Entscheidung über den Abschluss dieses Vertrages getroffen hat.

2.Wie rechtfertigt es die Landesregierung, dass das Sponsoring von 30 Klassensätzen à 25 Stück durch die Calliope gGmbH bislang noch nicht auf der veröffentlichten Sponsoringliste des Kultusministeriums auftaucht, obwohl laut der Antikorruptionsrichtlinie von 2014 eine Veröffentlichung „zeitnah“ erfolgen muss?

Die Veröffentlichung von Sponsoringleistungen ab einem Wert in Höhe von 1.000 Euro hat entsprechend der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) zeitnah zu erfolgen. Eine nähere Definition des unbestimmten Rechtsbegriffes „zeitnah“ enthält die Antikorruptionsrichtlinie nicht. Maßgeblich zu beachten ist allerdings, dass der Begriff „zeitnah“ nicht mit den Begriffen „unverzüglich“ oder „sofort“ gleichbedeutend sind. In der Regel wird eine Veröffentlichung innerhalb eines Monats vorgenommen. Im Falle der Calliope gGmbH hat das Land bislang noch keinerlei Sponsoringleistungen erhalten. Dennoch ist inzwischen eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Kultusministeriums erfolgt.

3.Warum sind insbesondere mit Blick auf die - sich ebenfalls zwingend aus Ziffer 8 der Sponsoringrichtlinie ergebende - Neutralitätspflicht nicht auch andere mögliche Sponsoren für ein Sponsoring der Geräte berücksichtigt worden, z. B. die Hersteller der Geräte BBC Microbit, Codebug, Raspberry Pi, Mirobot oder Lego Mindstorm?

Die Antikorruptionsrichtlinie gibt vor, dass, sofern mehrere Angebote für Sponsoring vorliegen, bei der Auswahlentscheidung auf Neutralität zu achten ist. Vorliegend lagen nicht mehrere Angebote für Sponsoring vor. Vielmehr hat sich bislang allein die Calliope gGmbH zu einem entsprechenden Sponsoring entschlossen.

Unabhängig davon hat sich die Landesregierung dazu entschieden, herstellerunabhängig digitale Lernwerkzeuge einzusetzen.

Auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wie stellte sich die Landesregierung den Einsatz des Minicomputers „Calliope“ in den niedersächsischen Grundschulen im Schuljahr 2017/18 vor“ (Drs. 17/8589) wird ausdrücklich verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

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